Ausnahmegenehmigung - Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen beantragen. Wenn Sie schwerbehindert sind, aber die Voraussetzungen für den EU-einheitlichen "blauen Parkausweis" nicht vorliegen, ist unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Parkerleichterung mit einem "orangenen Parkausweis" möglich.
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Überblick
Diese Dienstleistung finden Sie ab sofort im Kommunalportal der Stadt.