Ausnahmegenehmigung - Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen beantragen.
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Überblick
Wenn Sie schwerbehindert sind, aber die Voraussetzungen für den EU-einheitlichen "blauen Parkausweis" nicht vorliegen, ist unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Parkerleichterung mit einem "orangen Parkausweis" möglich.
Die Parkerleichterung kann gewährt werden, wenn eine der folgenden Einschränkungen vorliegt:
- Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane
- Schwerbehinderung wegen Morbus-Crohn und Colitis-Ulcerosa, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt
- Schwerbehinderung wegen eines künstlichen Darmausganges und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
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Kontakt
Kontaktdaten E-Mail-Adresse 363-02-Bewohnerparkenstadt.leverkusende Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Details
Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis oder Pass
- Gültiger Schwerbehindertenausweis (Original oder beidseitige Kopie)
- Aktuelles Passfoto
- Bei Verlängerung: Zusätzlich der abgelaufene Schwerbehindertenparkausweis
Gebühren
Die Gebühr beträgt 12,00 €.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten