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Führerschein - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis 

Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Eine Umschreibung in eine allgemeine Fahrerlaubnis kann bei der örtlichen Führerscheinstelle beantragt werden.

  • Überblick

    Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis noch besteht. Zuständig ist die Führerscheinstelle am Wohnort des Inhabers der Dienstfahrerlaubnis.

    Einem Antrag auf Umschreibung kann bis zu zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses entsprochen werden. Bei Antragstellung muss aus einer Bescheinigung der Dienststelle (Bundeswehr, Bundesgrenzschutz oder der Polizei) hervorgehen, welche Fahrerlaubnisklassen die frühere Dienstfahrerlaubnis beinhaltet hat. Nach § 26 der Fahrerlaubnis-Verordnung wird eine Dienstfahrerlaubnis bei Beendigung eines Dienstverhältnisses eingezogen. 

    Nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist nach Ende eines Dienstverhältnisses ist eine prüfungsfreie Umschreibung der zuvor erteilten Dienstfahrerlaubnis nicht mehr möglich.
    Das bedeutet: Über eine Fahrschule muss eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden.

    In beiden Fällen sind zusätzlich Bescheinigungen über einen Sehtest/augenärztliches Gutachten und über einen Kurs in Erster Hilfe beizufügen.

     

     

    Öffnungszeiten

    Zurzeit ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

  • Details

    Unterlagen

    • Pass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • Dienstführerschein oder Bescheinigung über den Besitz der Fahrerlaubnis

    Für die Klassen C, C1 (LKW), D oder D1 (Bus) werden folgende Unterlagen benötigt, wenn das Erteilungsdatum oder das letzte Verlängerungsdatum der Dienstfahrerlaubnis länger als fünf Jahre zurückliegt:

    • Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. Zeugnis eines Augenarztes
    • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichen Vordruck
    • leistungspsychologisches Gutachten (nur für die Klassen D, D1, DE, D1E erforderlich)

    Gebühren

    Die Gebühr für die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beträgt 44,40 € (mit Probezeit) bzw. 42,60 € (ohne Probezeit).

    Rechtsgrundlagen

    • Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Führerscheinstelle

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