Führerschein - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
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Überblick
Von rechtsgültigen im Ausland erteilten Führerscheinen darf nur noch bis zu 6 Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland Gebrauch gemacht werden, danach dürfen nur noch Fahrzeuge geführt werden, wenn der Führerschein umgeschrieben worden ist. Die 6-Monats-Frist gilt nicht für von anderen EU-Staaten ausgestellte Führerscheine, in denen der Betroffene seinen Wohnsitz hatte. Befristungen können sich hier für bestimmte Fahrerlaubnisklassen ergeben (z.B. für C und D-Klassen - dazu siehe: "Führerschein erweitern" notwendige Unterlagen)
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Adresse
Anschrift
Verwaltungsgebäude Haus-Vorster-Straße
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
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Öffnungszeiten
Zurzeit ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
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Details
Unterlagen
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus einem EU-Staat oder eines Staates gemäß der Anlage 11 zu § 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Pass oder Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- ausländischer Führerschein im Original
- evtl. Übersetzung des Führerscheins
- evtl. Nachweis über Auslandsaufenthalt
- Verlängern von C und D-Klassen siehe "Führerschein erweitern"
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus Drittstaaten (nicht EU-Staat oder Staat gemäß Anlage 11 zu § 31 FeV)
- Pass oder Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- ausländischer Führerschein im Original
- Führerscheinübersetzung (z. B. vom ADAC)
- evtl. Aufenthaltserlaubnis
- Sehtest bei Klassen A, A1, B, BE bzw. augenärztliches Gutachten für Klassen C1, C1E, C, DE, D, DE
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE
- Anmeldebescheinigung einer Fahrschule (theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ist abzulegen)
- Evtl. Nachweis über Auslandsaufenthalt
- bei gewerblicher Nutzung ist für die Eintragung der Schlüsselzahl in den Führerschein der Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorzulegen
Gebühren
48,00 € (incl. der Gebühr für das Führungszeugnis) bei Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus EU-Staaten oder eines nach Anlage 11 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) anerkannten Staates.
55,60 € (incl. der Gebühr für das Führungszeugnis) bei Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus Nicht-EU-Staaten und aus einem nicht nach Anlage 11 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) anerkannten Staates.
1,80 € zusätzlich, wenn die 2-jährige Probezeit noch nicht abgelaufen ist.
28,60 € zusätzlich für die Eintragung der Schlüsselzahl in den Führerschein.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten