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Kfz - Verlust der Fahrzeugkennzeichen 

Sie haben das Nummernschild Ihres Auto verloren oder es wurde Ihnen gestohlen?

  • Überblick

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Autokennzeichens müssen Sie ein neues beantragen. Denn das verlorene beziehungsweise gestohlene Nummernschild wird aus Sicherheitsgründen für 10 Jahre gesperrt.

    Um das sehr dringende Anliegen zu erledigen, können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung zur Zulassungsstelle kommen. Bitte bringen Sie die unter "Details" gelisteten Unterlagen mit.
    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr; Montag, Dienstag und Donnerstag von 13 Uhr bis 15.30 Uhr; Mittwoch von 14 Uhr bis 18 Uhr. 

    Ein Wunschkennzeichen können Sie unter Wunschkennzeichen | Stadt Leverkusen reservieren.

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Eventuell noch vorhandenes Kennzeichen (bei Verlust oder Diebstahl nur eines Kennzeichens)
    • Bericht über letzte Hauptuntersuchung
    • Bei Diebstahl der Schilder: Vorlage der Diebstahlsanzeige
    • Pass oder Personalausweis (auch der vertretenden Person)
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes 
    • Vollmacht und Erklärung über den Verlust oder Diebstahl bei Vertretung

    Gebühren

    • 28,20 €
    • Eventuell zuzüglich 10,20 € für Wunschkennzeichen,
    • Eventuell zuzüglich 3,90 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Eventuell zuzüglich 5,10 € für den Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Zuzüglich der Kosten der Kennzeichenschilder

    Rechtsgrundlagen

    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
    • Straßenverkehrsgesetz
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Zulassung

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