Kfz -Zulassung mit SEPA-Lastschriftmandat
Die Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeuges ist nur möglich, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat vorgelegt wird.
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Überblick
Das Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Das Formular können Sie unter Downloads/Links herunterladen.
Der Halter muss das Lastschriftmandat unterschreiben. Wenn der Kontoinhaber vom Halter abweicht, muss das Mandat von Kontoinhaber und Halter unterschrieben sein. Es ist für jeden einzelnen Zulassungsvorgang zu erteilen. Werden also auf einen Halter zum Beispiel fünf Fahrzeuge zugelassen, müssen auch fünf SEPA-Mandate erteilt werden.Ausnahmen von der Verpflichtung zur Abgabe des Mandates sind nur durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Kraftfahrzeug-Steuerbehörde möglich.
Firmen können sich bei der zuständigen Steuerbehörde, dem Hauptzollamt, als sogenannter "Großkunde" registrieren lassen. Dann entfällt die Verpflichtung zur Erteilung eines SEPA-Mandates. Eine Voraussetzung für die Registrierung ist unter anderem, dass eine Firma circa 30 Fahrzeuge zugelassen hat.Weitere Auskünfte zum Registrierungsverfahren erhalten Sie hier:
Hauptzollamt Münster
-Sachgebiet Abgabenerhebung-
--Kraftfahrzeugsteuer--
Dutumer Straße 5
48431 Rheine
Telefon: 05971/9910-111
Telefax: 05971/9910-100Ähnliche Produkte
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Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist - bis auf die Außerbetriebssetzungen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen. -
Details
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)/li>
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Team Zulassung