Sprungmarken

Kfz - Neuzulassung per Post 

Neuzulassung bedeutet: Dieses neue Fahrzeug wird erstmalig zum Verkehr auf öffentlichen Straßen im In- oder Ausland zugelassen und erhält damit zum ersten Mal ein Kennzeichen.
Wegen der aktuell starken Einschränkungen beim Publikumsverkehr bieten wir Ihnen seit 14. April 2020 vorübergehend an, die Neuzulassung per Post zu beantragen. Wahlweise können Sie auch einen Zulassungsdienst beauftragen.

  • Überblick

    Alle Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter "Unterlagen". Bitte beachten Sie, welche der Dokumente im Original und welche in Kopie (gut leserlich) an uns gesandt werden müssen.

    Ihr Wunschkennzeichen können Sie unter Wunschkennzeichen | Stadt Leverkusen reservieren. Sie können bei Ihrem Kennzeichen zwischen "LEV" und "OP" wählen.  

    Stadt Leverkusen
    Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
    Kfz-Zulassungsstelle
    Haus-Vorster Str. 8
    51379 Leverkusen

    Bitte ergänzen Sie den formlosen Antrag um Ihre E-Mailadresse und eine Telefonnummer.
    Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin.
    Sollten Sie als Halter nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden.
    Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit.
    Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

    Ähnliche Produkte

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    Bei Fahrzeugen, die im Bundesgebiet erworben wurden:

    Unterlagen im Original:
    - formloser Antrag auf Neuzulassung mit Telefonnummer und Mail-Angabe
    - Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
    - EWG/CoC- Übereinstimmungsbescheinigung
    - 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
    - schriftliche Vollmacht bei Vertretung ( ein Formular kann hier unter "Downloads/Links" heruntergeladen werden)
    - ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann hier unter "Downloads/Links" heruntergeladen werden) 
    Unterlagen in Kopie:
    -
    Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person)
    -
    bei Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    -
    bei Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes
      Bitte beachten Sie: Die Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, sofern die Person im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen
      Fahrerlaubnis ist oder eine Schwerbehinderung vorliegt. In diesen Fällen ist der Führerschein bzw. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
    -
    bei Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis der oder des Vorsitzenden

    Bei Fahrzeugen, die im Ausland erworben wurden:

    Unterlagen im Original:
    - formloser Antrag auf Neuzulassung mit Telefonnummer und Mailangabe
    - EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
    - 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
    - schriftliche Vollmacht bei Vertretung ((ein Formular kann hier unter "Downloads/Links" heruntergeladen werden)
    - Verzollungsnachweis, wenn das Fahrzeug nicht in einem EU-Staat erworben wurde
    - ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann hier unter "Downloads/Links" heruntergeladen werden)

    Unterlagen in Kopie:
    -
    Eigentumsnachweis, zum Beispiel den Kaufvertrag oder die Rechnung
    - Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person)
    - bei Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    - bei Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes
      Bitte beachten Sie: Die Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, sofern die Person im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen
      Fahrerlaubnis ist oder eine Schwerbehinderung vorliegt. In diesen Fällen ist der Führerschein bzw. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
    - bei Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis der oder des Vorsitzenden

    Gebühren

    Die Gebühren richten sich nach der Art der Beantragung. Es können zusätzliche Gebühren anfallen, zum Beispiel 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.

  • Kontakt

Vielen Dank fürs Teilen