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Sondernutzungen 

Eine Sondernutzung ist die Inanspruchnahme von öffentlicher Fläche, die über den Gemeingebrauch hinausgeht. Sie richtet sich nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen und der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen (Sondernutzungssatzung).

  • Überblick

    Es wird zwischen gewerblicher und baulicher Sondernutzung unterschieden.

    Beispiele für gewerbliche Sondernutzungen:

    • Aufstellen von Außengastronomie
    • Verkaufsstände
    • Aufstellen von Werbetafeln
    • Info-Stände
    • Promotionsstände und Flyerverteilungen
    • Aufstellen von Blumenkübeln

    Anträge für Außengastronomieflächen in Parkbuchten können weiterhin kostenpflichtig beantragt werden. Sie werden im Einzelfall geprüft.

    Den Antrag auf gewerbliche Sondernutzungen können Sie als pdf-Datei unter Downloads/Links abrufen.

    Beispiele für bauliche Sondernutzungen:

    • Aufstellen von Gerüsten
    • Containerstellungen
    • Materiallager bei Baustellen
    • Aufstellen von Bauzäunen

    Den Antrag auf bauliche Sondernutzung können Sie online hier abrufen, ausfüllen und direkt an uns senden.

    Ein Antrag sollte mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung gestellt werden. Eine Erlaubnis wird erteilt, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner im Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr.

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

  • Details

    Unterlagen

    • schriftlicher Antrag, siehe Rubrik Downloads/Links
    • evtl. Pläne, Zeichnungen oder andere geeignete Unterlagen zur Verdeutlichung

    Gebühren

    Die Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel gebührenpflichtig, siehe hierzu die Sondernutzungssatzung.

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art, Flächengröße und Dauer der Nutzung.

    Rechtsgrundlagen

    • Sondernutzungssatzung der Stadt Leverkusen
    • Straßen- und Wegegesetz NRW
    • Straßenverkehrsordnung
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Vanessa Haas
      Sandra Hielscher
      Susana Lopes
      Tabea Odenthal
      Cindy Wulf

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