Sachkundeprüfungen nach dem Landeshundegesetz
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Überblick
Dieser Nachweis ist notwendig für:
- große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter und/oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm (zum Beispiel Golden Retriever) erreichen
- sowie für gefährliche Hunde (zum Beispiel American Staffordshire Terrier) und
- Hunde bestimmter Rassen (zum Beispiel Rottweiler)
Der Halter des Tieres, beziehungsweise bei gefährlichen Hunden und bei Hunden bestimmter Rassen jede Person, die den Hund ausführt, braucht diesen Sachkundenachweis.
Der Sachkundenachweis für die großen Hunde oder Hunde bestimmter Rassen kann bei autorisierten Tierärzten, anerkannten Sachverständigen oder beim Veterinäramt abgelegt werden.
Führer von gefährlichen Hunden müssen die Sachkundeprüfung beim Veterinäramt ablegen. Der Fragenkatalog für die Ablegung der Sachkundeprüfung beim Veterinäramt der Stadt Leverkusen kann unter Downloads/Links heruntergeladen werden.Ähnliche Produkte
Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung
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Details
Unterlagen
- Personalausweis
Gebühren
- 40,00 €
Rechtsgrundlagen
- Landeshundegesetz
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Die rechtlichen Grundlagen können unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokumente heruntergeladen werden!
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