Verhaltenstest nach dem Landeshundegesetz
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen können Sie beim Amt für Recht und Ordnung die Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht beantragen. Hierfür ist nach dem Landeshundegesetz eine Verhaltensprüfung durch das Veterinäramt erforderlich.
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Überblick
Im Rahmen des Verhaltenstests wird das Verhalten des Hundes gegenüber Menschen und anderen Hunden auf einem neutralen Gelände überprüft. Dabei wird der Hund verschiedenen Umweltreizen ausgesetzt, die lebensnahen Alltagssituationen entsprechen.
Das Mindestalter des Hundes für die Teilnahme am Verhaltenstest liegt bei 15 Monaten. Für jüngere Hunde kann das Veterinäramt eine vorläufige Beurteilung erstellen.
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Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung
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Details
Unterlagen
- Personalausweis
- Impfausweis des Hundes mit gültiger Tollwutimpfung
- Haltererlaubnis
Gebühren
- 76,00 €uro
Rechtsgrundlagen
- Landeshundegesetz
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Die rechtlichen Grundlagen können unter Downloads/Links als PDF-Dokumente heruntergeladen werden!
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Downloads / Links
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Kontakt
Organisationseinheiten