Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Überblick
- Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Eingangszone Raum 036
Anspruchsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
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die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder
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die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Anspruch auf Leistungen haben Personen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners bestreiten können.
Keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung haben
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Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000,00 € (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt,
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Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich grob fahrlässig herbeigeführt haben sowie
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ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Anträge können beim Fachbereich Soziales gestellt werden:
Sachgebiet Soziale Leistungen
Verwaltungsgebäude Miselohestraße 4
51379 Leverkusen
Sofern laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII Drittes Kapitel gewährt werden, wird die Anspruchsberechtigung vom Fachbereich Soziales geprüft.
Bei stationärer Unterbringung ist der Träger der Grundsicherung zuständig, in dessen Bereich der Antragsberechtigte vor der Aufnahme in die Einrichtung seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt hat.Die Ansprüche der Heimbewohner/innen werden im Rahmen der Sozialhilfegewährung ohne besonderen Antrag überprüft. Eventuelle Leistungsansprüche sind vorrangig zur Finanzierung der Heimkosten einzusetzen. Finanzielle Vorteile für Heimbewohner/innen ergeben sich nicht. Es erfolgt daher auch keine Auszahlung. Die ermittelten Grundsicherungsansprüche werden intern mit den ungedeckten, im Rahmen der Sozialhilfe zu übernehmenden Heimkosten verrechnet.
Adresse
Anschrift
Verwaltungsgebäude Miselohestraße
Miselohestraße 4
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Kartenansicht
Barrierefreiheit
Rampe, Aufzug, WC - Öffnungszeiten:
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Details
Unterlagen
- Rentenbescheide und letzte Mitteilung über Rentenhöhe
- Vermögensunterlagen
- Nachweise über sonstige Einkünfte
- Mietbescheinigung
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Wohngeldbescheid
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch (SGB) XII Viertes Kapitel
Das Gesetz kann unter Downloads/Links als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
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Downloads / Links
Antragsformulare
- SozialhilfegrundantragGrundantrag Sozialhilfe
- DatenschutzerklärungBitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme der Datenschutzinformationen durch Ihre Unterschrift
- Benötigte Unterlagen Antrag
- Begründung für die AntragstellungBegründen Sie die Antragstellung und bestätigen Sie bitte die Richtigkeit Ihrer Angaben
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- Wichtige HinweiseDiese wichtigen Informationen sind von Ihnen sorgfältig zu lesen und die Kenntnisnahme durch Sie durch Unterschrift zu bestätigen
- Sozialhilfegrundantrag
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