Heimaufsicht / Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung zum Wohn- und Teilhabegesetz, Durchführung von Überwachungsmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderung
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Überblick
Die Heimaufsicht kontrolliert Betreuungseinrichtungen für pflegebedürftige Menschen und Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderung. Sie nimmt die Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz wahr.
Wenn Sie Kritikpunkte und Beschwerden über diese Einrichtungen haben, prüft die Heimaufsicht den Sachverhalt und berät die Einrichtung, wie die festgestellten Mängel beseitigt werden können.
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Details
Unterlagen
- Abhängig vom konkreten Einzelfall
Rechtsgrundlagen
- Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)
- Durchführungsverordnung zum WTG
Den Link zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie unter Downloads/Links!
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Downloads / Links
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Kontakt
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