Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege
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Überblick
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen kann Hilfe zur Pflege gewährt werden.Die Hilfe zur Pflege umfaßt häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurz-zeitpflege und vollstationäre Pflege.
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Details
Unterlagen
- Personalausweis/Pass/Stammbuch
- Mietvertrag/Untermietvertrag
- letzte Mietneben- und Heizkostenabrechnung
- letzter Wohngeldbescheid
- Nettoverdienstabrechnungen (mindestens der letzten 3 Monate)
- Rentenbescheid(e)
- Nachweis über alle anderen Einkünfte (z.B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
- ärztliches Attest
- Unterlagen über die (freiwillige) Kranken- und Pflegeversicherung
- Nachweise über Vermögen
- Unterlagen über Hausrat- und Haftpflichtversicherung Personalien unterhaltspflichtiger Angehöriger (Ehepartner, Eltern, Kinder)
- Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)
Rechtsgrundlagen
- Siebtes Kapitel Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Herr Brochmann Sachgebietsleiter Frau Holtfreter Sachgebietsleiterin Organisationseinheiten