Sprungmarken

Hilfe zur Pflege 

Hilfe zur Pflege
  • Überblick

    Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen kann Hilfe zur Pflege gewährt werden.

    Die Hilfe zur Pflege umfaßt häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurz-zeitpflege und vollstationäre Pflege.

  • Details

    Unterlagen

    • Personalausweis/Pass/Stammbuch
    • Mietvertrag/Untermietvertrag
    • letzte Mietneben- und Heizkostenabrechnung
    • letzter Wohngeldbescheid
    • Nettoverdienstabrechnungen (mindestens der letzten 3 Monate)
    • Rentenbescheid(e)
    • Nachweis über alle anderen Einkünfte (z.B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
    • ärztliches Attest
    • Unterlagen über die (freiwillige) Kranken- und Pflegeversicherung
    • Nachweise über Vermögen
    • Unterlagen über Hausrat- und Haftpflichtversicherung Personalien unterhaltspflichtiger Angehöriger (Ehepartner, Eltern, Kinder)
    • Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)

    Rechtsgrundlagen

    • Siebtes Kapitel Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
     Herr Brochmann Sachgebietsleiter
     Frau Holtfreter Sachgebietsleiterin

Vielen Dank fürs Teilen