Sprungmarken
Sie befinden sich hier:
Startseite
Rathaus & Service
Bürgerservice Online
Bürger, Umwelt und Soziales
Soziales
Abt. 500 Seniorenangelegenheiten
Unterhaltsheranziehung innerhalb von Einrichtungen

Unterhaltsheranziehung innerhalb von Einrichtungen 

Elternunterhalt: Unterhaltsheranziehung im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe in Einrichtungen.

  • Überblick

    • Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung


    Die Prüfung von Unterhaltsansprüchen erfolgt ausschließlich für Menschen, die in Leverkusen Sozialhilfe in Einrichtungen erhalten. Der Unterhalt wird nur bis maximal zur Höhe der geleisteten Sozialhilfe geltend gemacht bei einer Unterhaltspflicht gegenüber Eltern, die sich in einem Alten- und/oder Pflegeheim befinden (Elternunterhalt).

  • Details

    Unterlagen

          Auskunft über Familien- und Einkommensverhältnisse

     

           Auskunft über Vermögensverhältnisse

     

          Lohn-/Gehaltsabrechnung für Dezember des Vorjahres

     

          Steuerbescheid des Vorjahres

     

           Jahresbescheinigung(en) über Kapitalerträge

     

          Nachweis über sonstiges Einkommen ( z.B. Bescheid über Rente, Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit - auch für den Ehegatten )

     

          Nachweise zu allen Belastungen ( z.B. Miete, Schuldverbindlichkeiten, Versicherungen )

     

     

    Rechtsgrundlagen

    § 94 SGB XII, § 117 SGB XII, §§ 1601 ff BGB

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
     Frau Hegen A - Z
     Frau Lücke A - Z

Vielen Dank fürs Teilen