Vorbeugende Obdachlosenhilfe
Vorbeugende Obdachlosenhilfe
-
Überblick
Im Fachbereich Soziales ist die Sachgruppe Vorbeugende Obdachlosenhilfe für die Hilfestellung bei der Wohnungserhaltung zuständig.
Mit den Beteiligten wird versucht, gemeinsam Regelungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Mittwoch und Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. -
Details
Unterlagen
- Mietvertrag / Kündigungsschreiben der Vermieter
- Nachweise zu Einkommen (Lohnabrechnungen, Bewilligungsbescheide etc.)
- Nachweise zu laufenden Belastungen (Energieversorger, Versicherungen, Ratenvereinbarungen etc.)
- Kontoauszüge durchgehend deer letzten 3 Monateder letzten Monate
Rechtsgrundlagen
- § 36 SGB XII sowie § 22,8 SGB II
-
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Julia Kleine A - G Angela Pauli R - Z Organisationseinheiten