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Vorbeugende Obdachlosenhilfe 

Vorbeugende Obdachlosenhilfe
  • Überblick

    Im Fachbereich Soziales ist die Sachgruppe Vorbeugende Obdachlosenhilfe für die Hilfestellung bei der Wohnungserhaltung zuständig.

    Mit den Beteiligten wird versucht, gemeinsam Regelungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

    Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag, Mittwoch und Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
    Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

  • Details

    Unterlagen

    • Mietvertrag / Kündigungsschreiben der Vermieter
    • Nachweise zu Einkommen (Lohnabrechnungen, Bewilligungsbescheide etc.)
    • Nachweise zu laufenden Belastungen (Energieversorger, Versicherungen, Ratenvereinbarungen etc.)
    • Kontoauszüge durchgehend deer letzten 3 Monateder letzten Monate

     

    Rechtsgrundlagen

    • § 36 SGB XII sowie § 22,8 SGB II
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Nina Gronewald G - Me
      Gesa Hoeft Mf - R
      Julia Kleine A - F
      Angela Pauli R - Z

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