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Wohnberechtigungsschein (WBS) 

Wer eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen möchte, benötigt einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).
  • Überblick

    Öffnungszeiten/Erreichbarkeit:
    Bis auf Weiteres ist die Stelle geschlossen. In Notfällen ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine Vorsprache möglich.

    Das Einreichen von Unterlagen per Post ist weiterhin möglich.

    Die telefonische Erreichbarkeit ist eingeschränkt. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an den Fachbereich 502-Soziale-Leistungenstadt.leverkusende

    Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird dem wohnungssuchenden Haushalt ausgestellt, sofern das Jahresbruttoeinkommen eine Einkommensgrenze, die sich aus der Personenzahl ergibt, nicht überschreitet. Er gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

    Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Leverkusen erteilter Wohnberechtigungsschein gilt demnach in ganz Nordrhein-Westfalen.

    Ausnahme: Ausländer in deren Aufenthaltsgenehmigung eine Wohnsitzauflage enthalten ist. Für diese wird der WBS nur für das Gebiet entsprechend der Wohnsitzauflage erteilt.

    Informationen zu Zinssenkungsanträgen für die NRW.BANK

    Um einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen, ist ebenfalls der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein auszufüllen und von allen volljährigen Personen im Haushalt zu unterschreiben. Hierbei kreuzen Sie bitte das erste Kästchen unter Einkommensprüfung aufgrund – einer Bescheinigung auf Zinssenkung an.

    Weitere Informationen zum Thema "Wohnberechtigungsschein, Zinssenkung" sowie einen Link zum WBS-Chancenrechner finden Sie unter "Download/Links".

    Sobald eine Kontaktaufnahme zwecks Beratung erfolgt (persönlich, Telefon, Fax, Email) nehmen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Diese finden Sie unter „Downloads“.

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  • Details

    Unterlagen

    • Ausgefüllter und von jeder zum Haushalt gehörenden volljährigen Person unterschriebener Antrag (Vordruck siehe unter Downloads)
    • Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte unterschriebene Einkommenserklärung einzureichen
    • Sonstige Nachweise: z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegebedürftigkeit, Schulbescheinigungen, gültige Aufenthaltserlaubnis, etc.
    • Wenn Sie nicht in Leverkusen gemeldet sind - aktuelle Meldebescheinigung (alle Haushaltsmitglieder müssen dort aufgeführt sein)
    • Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates sind, müssen neben ihrem Pass eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis vorlegen, die noch mindestens 12 Monate ab dem Tag gültig ist, an dem Sie den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen

    Gebühren

    10,00 € Wohnberechtigungsschein
    10,00 € Zinssenkungsbescheinigung
    15,00 € Bezugsgenehmigung
    20,00 € Ausnahme-Wohnberechtigungsschein
      7,50 € Ablehnung und Rückgabe des Wohnberechtigungsschein-Antrages
      0,00 € bei Bezug von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten
                 Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)

  • Kontakt

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