Wohnberechtigungsschein (WBS)
Wer eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen möchte, benötigt einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).
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Überblick
Öffnungszeiten/Erreichbarkeit:
Bis auf Weiteres ist die Stelle geschlossen. In Notfällen ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine Vorsprache möglich.Das Einreichen von Unterlagen per Post ist weiterhin möglich.
Die telefonische Erreichbarkeit ist eingeschränkt. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an den Fachbereich 502-Soziale-Leistungenstadt.leverkusende
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird dem wohnungssuchenden Haushalt ausgestellt, sofern das Jahresbruttoeinkommen eine Einkommensgrenze, die sich aus der Personenzahl ergibt, nicht überschreitet. Er gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Leverkusen erteilter Wohnberechtigungsschein gilt demnach in ganz Nordrhein-Westfalen.
Ausnahme: Ausländer in deren Aufenthaltsgenehmigung eine Wohnsitzauflage enthalten ist. Für diese wird der WBS nur für das Gebiet entsprechend der Wohnsitzauflage erteilt.
Weitere Informationen zum Thema "Wohnberechtigungsschein, Zinssenkung" sowie einen Link zum WBS-Chancenrechner finden Sie unter "Download/Links".
Sobald eine Kontaktaufnahme zwecks Beratung erfolgt (persönlich, Telefon, Fax, Email) nehmen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Diese finden Sie unter „Downloads“.
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Adresse
Anschrift
Verwaltungsgebäude Miselohestraße
Miselohestraße 4
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Kartenansicht
Barrierefreiheit
Rampe, Aufzug, WC -
Details
Unterlagen
- Ausgefüllter und von jeder zum Haushalt gehörenden volljährigen Person unterschriebener Antrag (Vordruck siehe unter Downloads)
- Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte unterschriebene Einkommenserklärung einzureichen
- Sonstige Nachweise: z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegebedürftigkeit, Schulbescheinigungen, gültige Aufenthaltserlaubnis, etc.
- Wenn Sie nicht in Leverkusen gemeldet sind - aktuelle Meldebescheinigung (alle Haushaltsmitglieder müssen dort aufgeführt sein)
- Ausländische Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines EU-Staates sind, müssen neben ihrem Pass eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis vorlegen, die noch mindestens 12 Monate ab dem Tag gültig ist, an dem Sie den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen
Gebühren
10,00 € Wohnberechtigungsschein
10,00 € Zinssenkungsbescheinigung
15,00 € Bezugsgenehmigung
20,00 € Ausnahme-Wohnberechtigungsschein
7,50 € Ablehnung und Rückgabe des Wohnberechtigungsschein-Antrages
0,00 € bei Bezug von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten
Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) -
Downloads / Links
Links und Downloads
- Informationen zur Beantragung eines WohnberechtigungsscheinesStand: Mai 2022
- Wohnberechtigungsschein Vordruck Antrag
- Wohnberechtigungsschein Verdienstbescheinigung
- Wohnberechtigungsschein Einkommenserklärung
- Seite des MinisteriumsMinisterium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW
Online-Rechner
- WBS-ChancenrechnerMit dem Rechner können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben könnten. Die Berechnung basiert auf Ihren Angaben und stellt ein unverbindliches Ergebnis dar. Die endgültige Entscheidung trifft die Abteilung Soziale Leistungen.
Datenschutzerklärung
- Informationen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
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