Bundesteilhabegesetz
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2020
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Überblick
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) enthält umfangreiche Rechtsänderungen. Es soll dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Verbunden damit ist die Übernahme der existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII durch den örtlichen Sozialhilfeträger.
Zuständig für die Gewährung dieser Leistung ist ab dem 1. Januar 2020 der Sozialhilfeträger der Gemeinde, bei der der Leistungsempfänger vor Aufnahme in einer Einrichtung gemeldet war.
Ihre Ansprechpartner im Fachbereich Soziales bei der Stadt Leverkusen finden Sie unter dem Reiter "Kontakt".
Wichtiger Hinweis: Um die Leistung nahtlos zu erhalten, sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen – möglichst bis zum 1. September 2019.Die von uns speziell im Hinblick auf die Erfordernisse des BTHG hin entwickelten - vereinfachten und verkürzten - Antragsunterlagen finden Sie unter Downloads.
Uns ist bewusst, dass diese Unterlagen umfangreicher gestaltet sind als die Kurzanträge, die der Landschaftsverband Ihnen – unserer Kenntnis nach – in Kürze zur Verfügung stellen wird.
Dies dient der vollständigen Erfassung aller zur Gewährung der notwendigen Leistungen erforderlichen Informationen und soll somit ein Nachfordern umfangreicher Unterlagen – und somit eine deutliche Mehrbelastung auf beiden Seiten - verhindern.
Eine Übersicht eventuell erforderlicher Unterlagen und Nachweise finden Sie unter dem Reiter "Downloads / Links".
Kontakt
Kontaktdaten E-Mail-Adresse 50Stadt.Leverkusende -
Downloads / Links
Antragsformulare
- Zusammenstellung benötigter UnterlagenFragebogen, mit dem Sie die für eine Antragstellung benötigten Unterlagen zusammenstellen können.
- Grundantrag SGB XII für Trägerwechsel nach dem BTHGSozialhilfegrundantrag für Menschen mit Behinderung in Wohnheimen, die ab dem 01.01.2020 in die Zuständigkeit der Stadt Leverkusen wechseln.
- Vermieterbescheinigung BTHGBitte lassen Sie dieses Formular von Ihrem Vermieter/Einrichtungsträger ausfüllen.
- DatenschutzinformationenBitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme der Datenschutzinformationen durch Ihre Unterschrift.
- Wichtige HinweiseDiese wichtigen Informationen sind von Ihnen sorgfältig zu lesen und die Kenntnisnahme durch Sie durch Unterschrift zu bestätigen.
- BankauskunftBitte legen Sie dieses Formular Ihrer Bank vor und fügen Sie es nach Rückerhalt dem Antrag bei.
- Zusammenstellung benötigter Unterlagen
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Frau Holtfreter Sachgebietsleiterin Organisationseinheiten