Pflegewohngeld
Investitionskostenförderung für Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen.
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Überblick
Die Kosten in einer Pflegeeinrichtung unterteilen sich in Kosten für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Die Pflegeversicherung gibt einen Zuschuss zu den Kosten der Pflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen die Bewohner selbst tragen.
Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung zum Beispiel für Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen. Heimbewohner können bei vollstationärer Pflege die Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen.
Antragsberechtigt ist der Heimbewohner. Mit Zustimmung des Heimbewohners oder seines Vertreters kann wahlweise auch die Einrichtung den Antrag stellen. Er bedarf der Schriftform. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, auf Wunsch nach Absprache möglich.
Voraussetzungen für den Antrag auf Pflegewohngeld ist, dass der Bewohner
- vollstationäre Pflege erhält
- mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft wurde
- Vermögen von unter 10.000 Euro (15.000 € für Eheleute) hat
- mit seinem Einkommen die Investitionskosten nicht oder teilweise nicht decken kann
Dem Antrag sind Nachweise zu Einkommen und Vermögen beizufügen (siehe Checkliste Unterlagen im Reiter Download/Links). Das Pflegewohngeld wird direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt.Ähnliche Produkte
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Details
Unterlagen
• Bescheinigung der Heimnotwendigkeit
• alle Rentenbescheide
• Bescheid Werksrente
• Personalien unterhaltspflichtiger Angehöriger (Ehepartner, Kinder)
• Vollmacht beziehungsweise Betreuungsausweis (bei Antragstellung durch Dritte)
• alle Konten und Sparbücher aktueller Stand/Kopien aller Seiten
• Girokontoauszüge der jüngsten drei Monate
• Nachweis von Lebens-, Sterbeversicherungen und Beistandskassen -
Downloads / Links
Formulare, die Sie herunterladen können
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Herr Hauswald Bu - F Frau Chatzistogianni Sp - Z / Bp - Bt Frau Grabon Sachgebietsleiterin Frau Hartmann-Teschner K - L / B - Bec Frau Laußmann M - Re / Bed - Bo Frau Nikolayeva A / G - J Frau Schmidt Rf - So Organisationseinheiten