Allgemeiner Sozialer Dienst
- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
- Hilfen zur Erziehung
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
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Überblick
Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung :
Bei Erziehungsschwierigkeiten oder bei Problemen in Familien erhalten Sie durch das Jugendamt Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach einer Lösung.
Hilfe zur Erziehung :
Der Soziale Dienst veranlasst, vermittelt und entwickelt individuelle Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien.
Trennungs- und Scheidungsberatung :
Bei Trennung oder Scheidung der Eltern sind es oft die Kinder, über die ein Streit ausgetragen wird. Beratung, Hilfe und Unterstützung geben sowohl die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes im Jugendamt als auch die orstansässigen Erziehungsberatungsstellen. Dieses Angebot umfasst Einzel- und Familiengespräche, altersentsprechende Einbeziehung der Kinder, Unterstützung und Beratung, Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten.
Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren:
Auf Anforderung durch das Familiengericht wirkt der Soziale Dienst in Familiengerichtsverfahren mit. Die Fachkraft erarbeitet in strittigen Fällen mit den Betroffenen eine Entscheidungsvorlage für das Familiengericht, die nach Möglichkeit von allen gemeinsam und einvernehmlich getragen wird.
Aufteilung- Region I
Rheindorf, Hitdorf, Bürrig, Küppersteg - Region II
Opladen, Quettingen, Bergisch Neukirchen
- Region III
Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen - Region IV
Manfort, Wiesdorf, Alkenrath
Sprechzeiten:
dienstags von 8.30 bis 11.00 Uhr
donnerstags von 15.00 bis 18.00 UhrÄhnliche Produkte
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Details
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Frau Groh-Mers Abteilungsleitung Herr Rittinghaus Regionalleitung Region I Frau Hof Regionalleitung Region II Herr Olbrück Regionalleitung Region IV Organisationseinheiten