Betreuungsverfügung
Wenn Sie keine Angehörigen oder andere Personen haben, denen Sie eine Vorsorgevollmacht anvertrauen wollen oder können, empfehlen wir Ihnen eine Betreuungsverfügung zu verfassen.
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Überblick
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass eine bestimmte Betreuerin oder ein bestimmter Betreuer für Sie bestellt wird.
Damit Ihre Betreuungsverfügung im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten.
Ein Muster und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads".Ähnliche Produkte
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Karin Bronnmann 1: Sachgebietsleiterin Edith Cziumplik 2: A - Bib Simone Schumann 2: Bic - Cl Meike Rapp 2: Cm - Eg Moriah Siedner 2: Eh - Fre Jennifer van Ieperen 2: Frf - Hein Ann-Katrin Sachs 2: Heio - Jur Kathrin Schubert 2: Jus - Kr Josefine Borengässer 2: Ks - Meq Nathalie Nowak 2: Mer - Pe Sylvia Groß 2: Pf - Schav Yvonne Berg 2: Schaw - Sek Kerstin Macykowski 2: Sel - Tn Lea Weilnböck 2: To - Wer Solveig Reichert-Petrovic 2: Wes - Z Sidika Bagdatlioglu-Günes 3: Allg. Verwaltung, Registrierungen Sandra Broscheid-Arenz 3: Allg. Verwaltung, Registrierungen Organisationseinheiten