Sprungmarken

Jugendgerichtshilfe 

Beratung und Unterstützung von straffällig gewordenen jungen Menschen und ihren Familien.
  • Überblick

    Die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor dem Jugendgericht zur Geltung. Weiter äußern sie sich den Maßnahmen, die durch die Gerichte zu ergreifen sind.

    Darüber hinaus wird seit einigen Jahren erfolgreich soziale Gruppenarbeit angeboten, der Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt sowie angeordnete Arbeitsauflagen und Anti-Gewalt-Training organisiert.

    Region I Rheindorf, Hitdorf
    Ansprechpartner: Herr Arand

    Region II Opladen, Quettingen,Lützenkirchen, Bergisch Neukirchen
    Ansprechpartner: Herr Schlechter

    Region III Schlebusch, Steinbüchel, Alkenrath
    Ansprechpartnerin: Frau Surrey

    Region IV Wiesdorf, Manfort, Bürrig, Küppersteg


    Ihre Sprechzeiten sind: Dienstags von 8.30 bis 11.00 Uhr donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr

    Ähnliche Produkte

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • §§ 38 und 50 Jugendgerichtsgesetz
    • § 52 Sozialgesetzbuch VIII
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
     Frau Hof Regionalleitung Region II
     Frau Lucassen Regionalleitung Region III
     Herr Olbrück Regionalleitung Region IV
     Frau Slawik-Mania Regionalleitung Region II
     Frau Ulka Regionalleitung Region IV

Vielen Dank fürs Teilen