Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Seit dem 1. August 2013 gibt es für jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
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Überblick
Falls Sie eigenständig keinen Betreuungsplatz finden, ist der Fachbereich Kinder und Jugend zentrale Anlaufstelle für den Rechtsanspruch.
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- Sozialgesetzbuch VIII
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