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Wirtschaftliche Jugendhilfe 

  • Wirtschaftliche Jugendhilfe infolge erzieherischer Hilfen
  • Heranziehung (Unterhalt, Kostenbeiträge) infolge wirtschaftlicher Jugendhilfe
  • Überblick

    Viele Kinder und Jugendliche sind aus verschiedensten Gründen auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise Unterbringung in Pflegefamilien oder Heimunterbringung, angewiesen.

    Die Kosten dieser erzieherischen Hilfen trägt grundsätzlich der Fachbereich Kinder und Jugend. In bestimmten Fällen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden können.

  • Details

    Unterlagen

    Bitte vorher telefonisch oder per E-mail bei unseren Ansprechpartner/innen erfragen.

    Gebühren

    keine

    Rechtsgrundlagen

    • Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Georg Zens 1: Sachgebietsleiter
      Saskia Brylla 2: A - E
      Marina Hasselbach 2: F - Ko
      Lisa Teuber 2: Kp - M + Sch
      Aleksandra Sappik 2: N - To (ohne Sch)
      Sabine Kämpchen 2: Tp - Z
      Simone Giera 3: A - D (unbegleitete Flüchtlinge)
      Özlem Kacmaz 3: E - P (unbegleitete Flüchtlinge)
      Michaela Beckschulte 3: Q - Z (unbegleitete Flüchtlinge)
      Isabel Hellmich 4: Zuständigkeitswechsel und Kostenerstattung A – K; Entgeltvereinbarungen
      Laura Fischer 4: Zuständigkeitswechsel und Kostenerstattung L – Z; Entgeltvereinbarungen

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