Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Wirtschaftliche Jugendhilfe infolge erzieherischer Hilfen
- Heranziehung (Unterhalt, Kostenbeiträge) infolge wirtschaftlicher Jugendhilfe
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Überblick
Viele Kinder und Jugendliche sind aus verschiedensten Gründen auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise Unterbringung in Pflegefamilien oder Heimunterbringung, angewiesen.
Die Kosten dieser erzieherischen Hilfen trägt grundsätzlich der Fachbereich Kinder und Jugend. In bestimmten Fällen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden können.
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Details
Unterlagen
Bitte vorher telefonisch oder per E-mail bei unseren Ansprechpartner/innen erfragen.
Gebühren
keineRechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Georg Zens 1: Sachgebietsleiter Saskia Brylla 2: A - E Marina Hasselbach 2: F - Ko Lisa Teuber 2: Kp - M + Sch Aleksandra Sappik 2: N - To (ohne Sch) Sabine Kämpchen 2: Tp - Z Simone Giera 3: A - D (unbegleitete Flüchtlinge) Özlem Kacmaz 3: E - P (unbegleitete Flüchtlinge) Michaela Beckschulte 3: Q - Z (unbegleitete Flüchtlinge) Isabel Hellmich 4: Zuständigkeitswechsel und Kostenerstattung A – K; Entgeltvereinbarungen Laura Fischer 4: Zuständigkeitswechsel und Kostenerstattung L – Z; Entgeltvereinbarungen Organisationseinheiten