Gesundheits- und Hygieneaufsicht
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Überblick
Die Gesundheits- und Hygieneaufsicht umfasst folgende Aufgaben:
- Beratung in Fragen des Infektionsschutzes,
- Bearbeitung meldepflichtiger Erkrankungen
- Bearbeitung epidemischer Infektionen/Häufung von Infektionskrankheiten
- Trink- und Badewasserüberwachung
- Überwachung der Hygiene in Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und andere
- Krankenhaushygiene
- Überwachung von ambulanten medizinischen Einrichtungen
- Überwachung der Hygiene in nicht-medizinischen Einrichtungen wie Tattoo- und Piercingstudios, Kosmetik- und Nagelstudios, Friseurstudios und andere
- Umweltmedizinische Beratung
Ansprechpartner/in:(siehe unter Kontakt)- mre-netz regio rhein-ahr
Als Multiresistente Erreger (MRE) bezeichnet man Krankheitserreger, bei denen viele der gängigen Antibiotika nicht mehr wirksam sind. Diese Gruppe der Krankheitserreger, zu denen auch der bekannte Keim MRSA gehört, stellt Ärzte und Pflegepersonal in Krankenhäusern, aber auch in anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens vor besondere Herausforderungen. Um diese Herausforderungen besser bewältigen zu können, ist eine Vernetzung aller betroffenen Einrichtungen und Akteure einer der erfolgversprechendsten Ansätze.
Ziel ist dabei, durch eine möglichst enge Verzahnung von Abläufen, eine Verbesserung des Informationsflusses und eine Harmonisierung von Hygienestandards, ein Optimum an Patientensicherheit zu erreichen.
Zu diesem Zweck hat sich die Stadt Leverkusen im November 2012 den mre-netz-regio rhein-ahr angeschlossen. Nähere Informationen finden Sie hier .
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Details
Unterlagen
Unter "Links und Downloads" finden Sie Vorlagen und Informationsmaterial zum Thema Hygiene in nicht-medizinischen Einrichtungen wie Tattoo- und Piercingstudios, Kosmetik- und Nagelstudios, Friseurstudios etc.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
- Infektionsschutzgesetz
- Hygiene-Verordnung
- Trinkwasserverordnung
- behördliche Sonderregelungen
Die rechtlichen Grundlagen können unter Downloads/Links auf dieser Seite als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.
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Downloads / Links
Links und Downloads
Hygienebelehrung
- Merkblatt Hygienebelehrungbei einer gewerblichen Tätigkeit mit Lebensmitteln
Hygiene nicht-medizinische Einrichtungen
- Merkblatt Tattoo- und Piercingsstudios
- Rahmenhygieneplan des Länder-ArbeitskreisesDer Rahmenhygieneplan für Piercing-, Tätowierungs- (Tattoo-), Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen u.ä. muss für den jeweiligen Betrieb angepasst werden.
- Info-Broschüre zur Hygiene-Verordnungdes Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- Merkblatt Hygienebelehrung
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Kontakt
Organisationseinheiten