Genehmigung von grundstücksbezogenen Vorhaben
Genehmigung von grundstücksbezogenen Vorhaben innerhalb eines Umlegungsverfahrens.
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Überblick
Ist ein Grundstück in ein Umlegungsverfahren einbezogen, unterliegt es automatisch der Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 51 Baugesetzbuch. Rechtliche oder tatsächliche Verfügungen über solche Grundstücke bedürfen der Genehmigung durch die Umlegungsstelle. Es ist zweckmäßig, diese Genehmigung einzuholen, bevor andere Genehmigungen beantragt werden, die im gleichen Zusammenhang zusätzlich erforderlich sind (z.B. Baugenehmigung, Teilungsgenehmigung).
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Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres ist eine persönliche Beratung vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an den oder die jeweilige Ansprechpartnerin.
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Details
Unterlagen
- Formloser Antrag
- Vorhabenbezogene Unterlagen
Gebühren
Gebühren fallen nur an, wenn eine Genehmigung zur Grundstücksteilung beantragt wird.Rechtsgrundlagen
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Kontakt
Organisationseinheiten