Vermessungsunterlagen
Zusammenstellung aller Unterlagen zur Vorbereitung und Durchführung örtlicher, qualifizierter Vermessungen (Katastervermessungen)
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Überblick
Zur Durchführung von Fortführungsvermessungen, für amtliche Grenzanzeigen und für die Anfertigung amtlicher Lagepläne werden Vermessungsunterlagen durch qualifizierte Vermessungsstellen benötigt.Vermessungsunterlagen können beantragen:
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
- behördliche Vermessungsstellen
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Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres ist eine persönliche Beratung vor Ort nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem oder der jeweiligen Ansprechpartnerin in der Katasterauskunft.
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Details
Unterlagen
Es genügt ein formloser Antrag, auch als Fax oder E-Mail.
Gebühren
- Die Gebühren werden auf der Grundlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) ermittelt.
- Für Vermessungsunterlagen werden Gebühren in Höhe von 120 € erhoben.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) in der jeweils gültigen Fassung
Der Gesetzestext kann unter Downloads/Links auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Sandra Streiter Organisationseinheiten