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Vermessungsunterlagen 

Zusammenstellung aller Unterlagen zur Vorbereitung und Durchführung örtlicher, qualifizierter Vermessungen (Katastervermessungen)
  • Überblick

    Zur Durchführung von Fortführungsvermessungen, für amtliche Grenzanzeigen und für die Anfertigung amtlicher Lagepläne werden Vermessungsunterlagen durch qualifizierte Vermessungsstellen benötigt.

    Vermessungsunterlagen können beantragen:

    • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
    • behördliche Vermessungsstellen

    Öffnungszeiten

    Bis auf Weiteres ist eine persönliche Beratung vor Ort nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem oder der jeweiligen Ansprechpartnerin in der Katasterauskunft.

  • Details

    Unterlagen

    Es genügt ein formloser Antrag, auch als Fax oder E-Mail.

    Gebühren

    • Die Gebühren werden auf der Grundlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) ermittelt.
    • Für Vermessungsunterlagen werden Gebühren in Höhe von 120 € erhoben.

    Rechtsgrundlagen

    • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) in der jeweils gültigen Fassung

    Der Gesetzestext kann unter Downloads/Links auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Sandra Streiter

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