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Bauakten - Kopien 

Es besteht die Möglichkeit, Kopien aus den Akten der Leverkusener Bauvorhaben (Archivakten und laufende Verfahren) anfertigen zu lassen.
  • Überblick

    Unter den strengen Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) und den Schranken des Datenschutzes (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW ; Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union - EU-DSGVO) besteht die Möglichkeit, sich nach erfolgter Akteneinsicht oder unabhängig von einer Einsichtnahme Kopien aus den Bauakten fertigen zu lassen.

    Die Berechtigung wird im Einzelfall nach Eingang des entsprechenden Antrags geprüft.

  • Details

    Unterlagen

    • Antrag auf Herausgabe von Informationen aus der Bauakte
    • ggf. schriftliche Vollmacht des Grundstückseigentümers
    • ggf. weitere Unterlagen, die zur Beurteilung im Einzelfall erforderlich werden

    Gebühren

    Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW).

    • Pro DIN A 4 Kopie = € 0,10
    • Pro DIN A 3 Kopie = € 0,15

    Daneben wird der Zeitaufwand für die Anfertigung der Kopien berechnet. Die Höhe variiert und bemisst sich je angefangene halbe Stunde (derzeit 42,00 €) bis zu einer Höchstgebühr in Höhe von 1.000,00 €, wobei Fälle mit einem Gesamtaufwand von bis zu 30 Minuten gebührenfrei sind.

    Rechtsgrundlagen

    • Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen(BauO NRW)
    • Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) insbes. § 29
    • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
    • Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW)
    • Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
    • Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO)
  • Kontakt

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