Bauakten - Kopien
-
Überblick
Unter den strengen Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) und den Schranken des Datenschutzes (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW ; Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union - EU-DSGVO) besteht die Möglichkeit, sich nach erfolgter Akteneinsicht oder unabhängig von einer Einsichtnahme Kopien aus den Bauakten fertigen zu lassen.
Die Berechtigung wird im Einzelfall nach Eingang des entsprechenden Antrags geprüft. -
Details
Unterlagen
- Antrag auf Herausgabe von Informationen aus der Bauakte
- ggf. schriftliche Vollmacht des Grundstückseigentümers
- ggf. weitere Unterlagen, die zur Beurteilung im Einzelfall erforderlich werden
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW).
- Pro DIN A 4 Kopie = € 0,10
- Pro DIN A 3 Kopie = € 0,15
Daneben wird der Zeitaufwand für die Anfertigung der Kopien berechnet. Die Höhe variiert und bemisst sich je angefangene halbe Stunde (derzeit 42,00 €) bis zu einer Höchstgebühr in Höhe von 1.000,00 €, wobei Fälle mit einem Gesamtaufwand von bis zu 30 Minuten gebührenfrei sind.
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen(BauO NRW)
- Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) insbes. § 29
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW)
- Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
- Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO)
-
Downloads / Links
-
Kontakt
Organisationseinheiten