Bauakten - Kopien
-
Überblick
Unter den strengen Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) und den Schranken des Datenschutzes (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW ; Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union - EU-DSGVO) besteht die Möglichkeit, sich nach erfolgter Akteneinsicht oder unabhängig von einer Einsichtnahme Kopien aus den Bauakten fertigen zu lassen.
Die Berechtigung wird im Einzelfall nach Eingang des entsprechenden Antrags geprüft.Ähnliche Produkte
-
Details
Unterlagen
- Antrag auf Herausgabe von Informationen aus der Bauakte
- ggf. schriftliche Vollmacht des Grundstückseigentümers
- ggf. weitere Unterlagen, die zur Beurteilung im Einzelfall erforderlich werden
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW).
- Pro DIN A 4 Kopie = € 0,10
- Pro DIN A 3 Kopie = € 0,15
Daneben wird der Zeitaufwand für die Anfertigung der Kopien berechnet. Die Höhe variiert und bemisst sich je angefangene halbe Stunde (derzeit 42,00 €) bis zu einer Höchstgebühr in Höhe von 1.000,00 €, wobei Fälle mit einem Gesamtaufwand von bis zu 30 Minuten gebührenfrei sind.
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen(BauO NRW)
- Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) insbes. § 29
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW)
- Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
- Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO)
-
Downloads / Links
-
Kontakt
Organisationseinheiten