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Abt. 630 Verwaltung
Baulastenverzeichnis - schriftliche Auskünfte

Baulastenverzeichnis - schriftliche Auskünfte 

Baulasten, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erforderlich werden, werden in das Baulastenverzeichnis der Stadt Leverkusen eingetragen. Vor einem Grunderwerb oder der Bebauung eines Grundstückes empfiehlt es sich, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen bzw. einholen zu lassen.
  • Überblick

    Öffnungszeiten

    Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
    Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr.

  • Details

    Unterlagen

    • Anschrift des Grundstückes, Gemarkung, Flur und Flurstück
    • Darlegung des berechtigten Interesses

    Gebühren

    Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVw-GebO NRW). Besteht eine Baulast auf einem Flurstück, so fallen Gebühren ab 50,00 € pro Flurstück an. Gibt es keine Baulast, beläuft sich die Gebühr auf 30,00 € pro Flurstück.

    Rechtsgrundlagen

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

    • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)

    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

    Die rechtlichen Grundlagen können unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokumente heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Michèle Patrick Gebhardt

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