Befreiungen und Ausnahmen vom Bebauungsplan- Anträge
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 31 Baugesetzbuch (BauGB) eine Befreiung bzw. eine Ausnahme erteilt werden.
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Überblick
Die zuständigen Mitarbeiter/innen des Fachbereiches Stadtplanung und Bauaufsicht stehen für die Antragsstellung und Fragen gerne beratend unter unten genannten Kontaktdaten zur Verfügung.Ähnliche Produkte
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Details
Unterlagen
- Befreiungs-/ Ausnahmeantrag mit Begründung.
- Evtl. ist die Zustimmung betroffener Nachbarn notwendig.
Gebühren
Die Gebühren (50 bis 500 € plus 150 € je Anhörung Beteiligter), richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
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Downloads / Links
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