Erschließungsverträge
Die Stadt kann die Erschließung von Baugebieten / Grundstücken durch einen Vertrag an Dritte (z.B. Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften) übertragen.
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Überblick
Welche Anlagen herzustellen sind - beispielsweise Kanäle oder Straßen -, wird vertraglich festgelegt. Nach der Fertigstellung gehen die Erschließungsanlagen in das Eigentum der Stadt Leverkusen oder der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen über.
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Details
Rechtsgrundlagen
- § 11 Baugesetzbuch
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Johannes Krebs Deborah Lingg Organisationseinheiten