Straßenbaubeiträge
Wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze erneuert, erweitert oder zum Beispiel Gehwege, die Fahrbahn, Radwege oder die Straßenbeleuchtung verbessert werden, erhebt die Stadt Leverkusen für die entstandenen Kosten Straßenbaubeiträge von den Grundstückseigentümern.
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Überblick
Nähere Informationen dazu, finden Sie im Informationsblatt zu dem Thema „Straßenbaubeiträge“. Dieses können Sie unter Download/Links als PDF-Dokument herunterladen.
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Details
Rechtsgrundlagen
- § 8 Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen
- Abgabenordnung
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Leverkusen.
Die Satzung können Sie unter Download/Links als PDF-Dokument herunterladen.
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Daniela Becker-Oerters Birgit Müller Erika Ruf Regina Strätz Organisationseinheiten