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Friedhofsverwaltung 

Die Friedhofsverwaltung Leverkusen führt die Daten von mehr als 40.000 Grabstätten und erledigt allen zu den Friedhöfen anfallenden Schriftverkehr. Jährlich werden zwischen 1400 und 1500 Bestattungen erfasst und abgerechnet.

  • Überblick

    Sie ist Ansprechpartner für alle Auskünfte zu bestehenden und früheren Grabstätten. Auch berät sie, unabhängig von aktuellen Sterbefällen und von den Angeboten des Bestattungsgewerbes, in allen Fragen zu Formalitäten im Zusammenhang mit Sterbefällen, zu Bestattungsformen und Grabarten sowie den Kosten und Gebühren.

    Die Angehörigen werden vom Ablauf der Nutzungsrechte nicht persönlich schriftlich informiert. Es gibt einen Aushang auf dem Friedhof. Auf die Wahlgräber werden Hinweisschilder gesteckt.

    Die Friedhofsverwaltung bearbeitet insbesondere:

    • Anmeldung und Abwicklung von Beerdigungen,
    • Abrechnung der damit verbunden Friedhofsgebühren,
    • Wiedererwerb bzw. der Rückgabe von Grabstätten,
    • Genehmigung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf städtischen Friedhöfen,
    • sowie Erteilung von Befahrgenehmigungen für die Friedhöfe (Voraussetzung: vollendetes achtzigstes Lebensjahr oder Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen "G" oder "aG") 

    Die Friedhofsverwaltung ist im Gebäude Nobelstraße 91, 51373 Leverkusen, untergebracht. Parkplätze befinden sich direkt vor dem Gebäudeeingang an der Nobelstraße.

    Servicezeiten Montags bis Freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung unter "Kontakt" auf dieser Seite. 

    Für Fragen oder Auskünfte zum technischen Betrieb der Friedhöfe wenden Sie sich bitte an den technischen Leiter, Herrn Bappert, unter 0214/406-6743.

    Für weitere Informationen über die Leverkusener Friedhöfe besuchen Sie unten den Link "Friedhöfe in Leverkusen"

    Über die Leistungen des Standesamtes im Bürgerbüro der Stadt Leverkusen erhalten Sie Informationen über den Link "Beurkundung eines Sterbefalles" unten auf dieser Seite.

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Bestattungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
    • Satzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen
    • Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen

    Die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung der Stadt Leverkusen können über den Link "Ortsrecht" in der rechten Spalte auf dieser Seite über den Pfad "zum Ortsrecht der/V. Planen, Bauen, Wirtschaft/Gebührensatzung bzw. Friedhofssatzung" als pdf-Datei heruntergeladen werden! Das Bestattungsgesetz NRW kann über die Gesetzessammlung des Justizministeriums von Nordrhein-Westfalen, Einstieg über www.nrw.de, eingesehen und heruntergeladen werden

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Indra Maus
      Holger Schmalisch

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