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Schulamt für die Stadt Leverkusen
Schulaufsicht für Grund-, Haupt- und Förderschulen

Schulaufsicht für Grund-, Haupt- und Förderschulen 

Das Schulamt für die Stadt Leverkusen nimmt die schulfachlichen- und verwaltungsfachlichen Aufgaben der unteren Schulaufsicht für die Leverkusener Grund-, Haupt- und Förderschulen wahr. Die Schulaufsicht der übrigen Schulen ist bei der Bezirksregierung Köln angesiedelt.
  • Überblick

    Die Schulaufsichtsbeamten des Schulamtes stehen Ihnen gerne in allen pädagogischen Fragen zur Verfügung.

    Darüber hinaus sind dem Schulamt für alle Schulformen und Schulstufen allgemeine Angelegenheiten zugewiesen.

    Zum Beispiel:

    • Einstellung von Vertretungskräften im Grundschulbereich
    • Lehrerfortbildung
    • Sprachstandsfeststellung und Prognoseunterricht 
    • gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schüler - Beratung durch sogenannte "Inklusions-Koordinatoren" (siehe auch unter Links)
    • Verfahren zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF)
    • Organisation gemeinsamer Unterricht
    • muttersprachlicher Unterricht 
    • Schulsport
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Nicole Gatz

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