Jobcenter AGL
Jobcenter AGL
Die Vermittlung, Qualifizierung und Förderung von Empfängern von Leistungsberechtigten nach SGB II ist die Aufgabe des Jobcenters AGL Leverkusen. Dazu gehören alle erwerbsfähigen Menschen, die in einer sozialen Notlage sind.
Seit der "Hartz IV"-Reform sind das alle Erwerbslosen, die vor 2005 Arbeitslosenhilfe bezogen haben, sowie die erwerbsfähigen früheren Sozialhilfeempfänger.
Damit für diese Leistungsempfänger nicht zwei Behörden zuständig sind, die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Leverkusen, wurde 2005 für die Stadt Leverkusen das Jobcenter AGL gegründet.
Für nicht erwerbsfähige Arbeitslose ist nach wie vor die Kommune zuständig. Dort bekommen sie die Grundsicherung.
Beim Jobcenter AGL Leverkusen wird das Arbeitslosengeld II (sogenanntes "Hartz IV") ausgezahlt.
Beides sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen.
Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten "Regelbedarfen" festgelegt.