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Oberbürgermeister Uwe Richrath korrigiert Umgang mit Nebeneinkünften
Im Rahmen einer im Spätsommer 2024 von Oberbürgermeister Uwe Richrath angeordneten, grundsätzlichen, internen Begutachtung des Personaleinsatzes von Wahlbeamten in städtischen Gesellschaften und den Informationsrechten und -pflichten der Dezernenten im Verwaltungsvorstand fiel kürzlich auf, dass in Leverkusen ein Irrtum in der rechtlichen Bewertung von Gremientätigkeiten in Haupt- und Nebentätigkeit vorliegt.
Aus einer grundsätzlichen Entscheidung zu dieser Fragestellung durch das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2011 ergibt sich, dass, bis auf wenige Ausnahmen, die Ausübung der Gremientätigkeit von Hauptverwaltungsbeamten im Hauptamt erfolgt. In Leverkusen jedoch ist es seit jeher üblich, Gremienarbeit als Nebentätigkeit zu behandeln. Eine Praxis, die Oberbürgermeister Uwe Richrath bei Amtsantritt 2015 von seinem Vorgänger übernommen hat und die in Form der jährlich öffentlich einsehbaren Kenntnisnahmevorlage zu den Nebeneinkünften des Oberbürgermeisters der Politik und Öffentlichkeit angezeigt wurde und in diesem Zusammenhang auch immer Teil der öffentlichen Berichterstattung war. Dabei ist zu keinem Zeitpunkt der praktizierte Umgang mit der Zuordnung von Haupt- und Nebenamt problematisiert oder beanstandet worden. Bis zum Erhalt des vorbezeichneten Gutachtens am 22. Mai 2025 gab es keinen Zweifel an der Richtigkeit des Vorgehens in der Bewertung von Haupt- und Nebenamtstätigkeiten von Oberbürgermeister Uwe Richrath.
Bezirksregierung bestätigt langjährigen Irrtum in der rechtlichen Bewertung von Gremientätigkeiten
Nach dem Bekanntwerden des Fehlers am 22. Mai 2025 beauftragte Oberbürgermeister Uwe Richrath umgehend den Stadtkämmerer und Rechtsdezernenten Michael Molitor, den Sachverhalt mit der Kommunalaufsicht abzustimmen und zu prüfen, ob diese Rechtsauffassung dort bestätigt wird. Parallel beauftragte er eine verwaltungsinterne Überprüfung. Der Stadtkämmerer kam der Bitte des Oberbürgermeisters am 28 Mai 2025 nach. In dem zwischen Stadtkämmerer und Bezirksregierung geführten Telefonat empfahl die Bezirksregierung eine schriftliche Anfrage an die Kommunalaufsicht, mit der Bitte um rechtliche Einschätzung des Sachverhalts. Die schriftliche Anfrage erfolgte auf Anweisung des Oberbürgermeisters unter Verantwortung des Stadtkämmerers am 28. Mai 2025.
Neben dem verwaltungsinternen Prüfergebnis liegt die Rückmeldung der Kommunalaufsicht nunmehr vor. Im Ergebnis wird bestätigt, dass der bis dato gehandhabte Umgang im Rahmen der Gremientätigkeit einem Irrtum in Bezug auf die Rechtslage entspricht.
Vertrauen in Verwaltung hat höchste Priorität
„Mir ist es sehr wichtig, dass die Stadtverwaltung Leverkusen rechtskonform arbeitet. Nur so können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung sowie eine hohe Akzeptanz für unser Handeln erreichen. Daher begrüße ich die zügige rechtliche Prüfung durch meine Verwaltung und auch durch die Bezirksregierung Köln“, so Oberbürgermeister Uwe Richrath. „Seit Beginn meiner Amtszeit habe ich die politischen Vertreter*innen und die Öffentlichkeit stets mit der größtmöglichen Transparenz über meine Nebeneinkünfte informiert. Diese Haltung hat sich durch die nun erfolgte rechtliche Prüfung nicht verändert. Die Abführung meiner Einkünfte ist stets nach der mir bekannten Rechtslage erfolgt. Auch meine Vorgänger haben die Zuteilung von Gremientätigkeiten auf dieselbe Weise vorgenommen. Mit den nun neuen Erkenntnissen werde ich verantwortungsvoll umgehen und bestehende Fehler beheben“, so Oberbürgermeister Richrath weiter.
Maximale Transparenz in der Aufarbeitung
Der zuständige städtische Fachbereich Personal und Organisation wird zudem in Abstimmung mit dem Rechtsamt die Abführungspflicht unter den neuen Erkenntnissen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen überprüfen und die bestehenden Bescheide korrigieren. Eine erste Korrektur für das Kalenderjahr 2024 ist bereits erfolgt. Diese bezieht sich auf die zu berücksichtigenden Höchstgrenzen für Einkünfte aus Nebentätigkeiten, deren Abführung in den zurückliegenden Jahren ordnungsgemäß angezeigt und durchgeführt wurde. Eine korrigierte Kenntnisnahmevorlage wird in der kommenden Ratssitzung eingebracht.
„Das auch für mich persönlich belastende Ergebnis ist richtig. Zugleich ist es eine Hilfestellung für andere Kommunen, die ähnlich wie Leverkusen Tätigkeiten im Haupt- und Nebenamt für Hauptverwaltungsbeamte irrtümlich bewerten, so Oberbürgermeister Uwe Richrath. „Die Bezüge aus meinen Nebeneinkünften wurden rechtmäßig versteuert. Außerdem sind 30 Prozent Abgaben an den Unterbezirk meiner Partei geleistet worden.“