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Kommunale Wärmeplanung
Wie können wir unsere Stadt in Zukunft treibhausgasneutral mit Wärme versorgen? Mit dieser Frage setzt sich die Kommunale Wärmeplanung (KWP) auseinander, indem Maßnahmen erarbeitet werden, um für Leverkusen einen Weg bis 2045 aufzuzeigen.
Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Kommunen gesetzlich zur Aufstellung einer Wärmeplanung verpflichtet, damit zukünftig nur noch auf erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme gesetzt wird. Die gesetzliche Frist für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner*innen ist der 30.06.2026.
Die KWP gibt den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Energieversorgern eine Orientierung über Möglichkeiten der Wärmeversorgung vor Ort. Die Ergebnisse liefern erste Anhaltspunkte, in welchen Gebieten eine vertiefte Wärmenetzplanung geeignet wäre und wo individuelle Lösungen, wie Wärmepumpen, die zielführendste Variante darstellen könnten.
Zwischenbericht der Kommunalen Wärmeplanung
Die Stadt Leverkusen hat einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zukunftssicheren Wärmeversorgung erreicht. Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung wurde offengelegt. Vom 4 Februar bis 6. März bestand die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 WPG genannten Beteiligten Stellungnahmen zum Zwischenbericht der Kommunalen Wärmeplanung abzugeben. Die gemachten Eingaben werden gebündelt und anonymisiert in den Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung aufgenommen.
Der Endbericht des Wärmeplans wird im 2. Quartal 2026 veröffentlicht und dem Rat der Stadt Leverkusen zum Beschluss vorgelegt.
Im Anschluss an die Wärmeplanung plant die Energieversorgung Leverkusen (EVL) für ausgewählte Gebiete im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Machbarkeitsstudien für eine vertiefte Netzplanung zu erstellen. Dabei erfolgt eine Bewertung, ob eine Umsetzung tatsächlich geeignet und wirtschaftlich darstellbar ist.
Bei Fragen oder Anliegen rund um die Kommunale Wärmeplanung in Leverkusen können Sie sich gern an 31-klimastadt.leverkusende wenden.
Ergebnisse Bestands- und Potenzialanalyse – November 2025
Die vollständigen Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse finden sich in der verlinkten Präsentation. Die Analysen zeigen, wo der Ausbau von Fernwärme sinnvoll sein kann und wo individuelle Lösungen wie Wärmepumpen oder Solarthermie die zielführendste Variante sein können.
Zur Präsentation „Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse“PDF-Datei6,31 MB
Untenstehend sind die wichtigsten Ergebnisse der ersten beiden Phasen der Wärmeplanung zusammengefasst.
Ergebnisse der Bestandsanalyse (Phase 1)
Wärmeversorgung: Die Bestandsanalyse zeigt, dass der Energieträger Erdgas eine bestimmende Rolle in der Wärmeversorgung Leverkusens spielt. Rund 89 % der Gebäude werden mit diesem Energieträger versorgt.
Bei Betrachtung der Gebäudetypen und Nutzungsformen dominiert der Wohnungssektor. Die Analyse der Wärmenetze zeit, dass heute bereits 1.600 Gebäude durch Wärmenetze versorgt werden. Nur im Stadtteil Hitdorf ist aktuell noch kein Wärmenetz vorhanden, der Stadtteil Rheindorf ist am weitesten erschlossen.
Endenergiebedarf: Der wärmebezogene Endenergiebedarf ist stark durch den Chempark geprägt. Auf ihn entfallen mit 2,8 TWh rund 66 % der insgesamt 4,2 TWh/a. Betrachtet man den Bedarf ohne den Chempark, beträgt er 1,4 TWh/a. Terawattstunde (TWh) ist eine Maßeinheit für Energie. 1 TWh entspricht 1 Milliarde Kilowattstunden (kWh).
Etwa 69 % des Endenergiebedarfs entfallen auf den Sektor Industrie und 24 % auf den Wohnsektor.
Treibhausgasemissionen: Durch die Wärmebereitstellung entstehen rd. 1,2 Millionen t/a CO2-eq, die sich auf das gesamte Stadtgebiet verteilen. Davon entfallen mehr als 75 % auf Gas und Steinkohle, die in industriellen Prozessen eingesetzt werden, und 19% auf den Wohnsektor.
CO2-Äquivalente (CO2-eq) sind eine Maßeinheit, die die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase vergleicht, indem sie ihre Auswirkungen auf die Erderwärmung in die eines gleichwertigen Mengenanteils Kohlendioxid umrechnet.
Ergebnisse der Eignungsprüfung
Wärmenetzeignung: 7 % der Baublöcke sind bereits fernwärmetechnisch erschlossen. Erste vorläufige Analysen zeigen für 43 % der Baublöcke im Stadtgebiet ein theoretisches Potenzial für Wärmenetze. 38 % bedürfen einer Einzelprüfung und sind eher für Niedertemperaturnetze geeignet. Rund 11 % der Baublöcke sind sehr wahrscheinlich nicht für die Versorgung mit Wärmenetzen geeignet.
Ergebnisse der Potenzialanalyse (Phase 2)
Die im Folgenden beschriebenen Potenziale sind theoretische Maximalwerte. Sie werden durch verschiedenste technische, wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen sowie die grundsätzliche Konkurrenz verschiedener Nutzungen begrenzt.
Einsparpotenzial durch Sanierung: Durch Sanierungen kann der Gesamtwärmebedarf um bis zu 380 GWh/a reduziert werden. In Schlebusch, Opladen und Quettingen ist das Einsparpotenzial besonders hoch.
Abwärmepotenziale (Industrie und Abwasser): In Leverkusen steht ein Potenzial an ungenutzter unvermeidbarer Abwärme von 952 GWh/a zur Verfügung.
Solarthermie: Das Potenzial auf Dachflächen beträgt rund 1.719 GWh/a, auf Freiflächen beträgt es 850 bis 1.615 GWh/a.
Die theoretischen Potenziale übersteigen in Summe den nicht-industriellen Endenergiebedarf des Wärmesektors deutlich. Sie geben einen Hinweis auf Handlungsfelder und die spätere Priorisierung in den Transformationsszenarien der Wärmeplanung.
Infoveranstaltungen
Digitale Informationsveranstaltung zum Projektauftakt
Um die Öffentlichkeit frühzeitig über den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung zu informieren, fand am 26.02.2025 eine digitale Sprechstunde statt. Interessierte haben einen Überblick über das Projekt und die einzelnen Phasen der Wärmeplanung in Leverkusen erhalten.
Außerdem konnten die rund 40 Teilnehmenden bereits vorab und während der Veranstaltung Fragen stellen. Die Antworten sind in die untenstehenden FAQs (Häufig gestellte Fragen) eingeflossen, die im Prozess fortlaufend ergänzt werden.
Auch weiterhin können Fragen zum Thema per E-Mail an den Fachbereich Mobilität und Klimaschutz (31-klimastadt.leverkusende) geschickt werden.
„Heizen mit Zukunft“ – Informationsabend mit kostenfreier Energieberatung
Am 26.02.2026 fand im Agam-Saal im Forum Leverkusen eine öffentliche Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger statt. Neben der Kommunalen Wärmeplanung wurde auch über die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt Leverkusen informiert. Zusätzlich zu den Fachvorträgen wurde konnten die Teilnehmenden sich in einer Ausstellung mit kostenfreier Energieberatung informieren.
Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung finden sich im oben verlinkten Zwischenbericht.
FAQ Kommunale Wärmeplanung
Allgemein
Was bedeutet „Kommunale Wärmeplanung“?
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Ein wesentlicher Teil der Treibhausgase wird durch die zum Großteil auf Erdgas und Öl basierende Wärmeversorgung verursacht. Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung sollen Kommunen Strategien und Pläne entwickeln, wie sie die nachhaltige und zukunftsfähige Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045 sicherstellen.
Wer ist in Leverkusen an der Kommunalen Wärmeplanung beteiligt?
An der Kommunalen Wärmeplanung in Leverkusen arbeiten die Stadt Leverkusen, die Energieversorgung Leverkusen (EVL) und der kommunale Entsorgungsbetrieb AVEA gemeinsam mit der Unterstützung der Bietergemeinschaft bestehend aus dem Gas- und Wärme-Institut Essen e.V. (GWI) und soptim business consult GmbH (sbc). Den Auftrag für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Leverkusen nach einer öffentlichen Ausschreibung an die Bietergemeinschaft vergeben.
Wieso ist eine Kommunale Wärmeplanung wichtig?
Damit die Wärmewende bis 2045 gelingt und die Klimaziele erreicht werden, benötigen Kommunen, Stadtwerke, Netzbetreiber, Unternehmen und Immobilieneigentümer*innen eine Orientierung für mögliche Investitionsentscheidungen. In der Kommunalen Wärmeplanung wird für die gesamte Stadt Leverkusen – unterteilt in einzelne Quartiere oder Straßenzüge – ermittelt, welche Option der klimafreundlichen Wärmeversorgung die beste ist. Damit schaffen wir Planungssicherheit und Orientierung für die Zukunft.
Weitere Vorteile sind ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz, insbesondere durch die Förderung erneuerbarer Energien, eine höhere Versorgungssicherheit und eine Kostenreduktion dank effizienter Wärmenetze.
Was kostet die Kommunale Wärmeplanung die Stadt Leverkusen?
Am 20.12.2024 ist das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) in Kraft getreten, das die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, eine flächendeckende Kommunale Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen. Aus diesem Grund erhalten Gemeinden für die Erstaufstellung des Kommunalen Wärmeplans einen finanziellen Ausgleich, den sogenannten Belastungsausgleich. Für die Erstaufstellung der Pläne steht den Gemeinden bis zum Ablauf der Fristen eine Summe von insgesamt 165.000 Euro zuzüglich 1,36 Euro pro Einwohnerin und Einwohner zu (§ 8 LWPG).
Was ist die gesetzliche Grundlage für die Kommunale Wärmeplanung?
Das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene sowie das Landeswärmeplanungsgesetz NRW verpflichten die Kommunen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Grundlage dafür ist das novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz, das Deutschland verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Wärmepläne sind dabei ein zentrales Instrument, um den Energieverbrauch im Wärmebereich nachhaltig zu senken und die Klimaziele zu erreichen. Die KWP ist eine informelle Planung auf Gemeindeebene und ein zentraler Baustein der Wärmewende vor Ort unter Berücksichtigung zukünftiger Treibhausgasneutralität. So bildet sie eine strukturelle Leitplanke für die zukünftige Stadt- und Wärmeplanung.
Ablauf
Wie läuft die Kommunale Wärmeplanung ab?
Die Kommunale Wärmeplanung ist in vier Schritte unterteilt:
- Bestandsanalyse: In der Bestandsanalyse wird der Baubestand der Stadt analysiert und der Energiebedarf der einzelnen Siedlungen und Gebäude ermittelt. Dabei spielen die unterschiedlichen Energieträger, die zur Wärmegewinnung genutzt werden, eine große Rolle (z. B. Gas, Öl, Strom etc.).
- Potenzialanalyse: In der Potenzialanalyse wird geschaut, an welchen Stellen in Leverkusen Energie eingespart werden kann und wo erneuerbare Energie zur Wärmeversorgung zum Einsatz kommen können. Hier wird ein besonderes Augenmerk auf energetische Sanierungen gelegt. Ziel ist die möglichst genaue Ermittlung der in Zukunft benötigten Wärmeenergie.
- Zielszenarien: Im nächsten Schritt werden die Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse kombiniert und zu möglichen Zielszenarien für einzelne Quartiere zusammengefügt.
- Strategie und Maßnahmen: Die Strategie und der Maßnahmenkatalog fassen die Ergebnisse der vorherigen Schritte zusammen und liefern eine Empfehlung für den Umbau der Wärmeversorgung, um Leverkusen bis 2045 treibhausgasneutral beheizen zu können.
Wer sind die einzubeziehenden Datenlieferanten für die Kommunale Wärmeplanung?
Die Stadt Leverkusen, die EVL, die AVEA, sowie das GWI und die sbc haben ein Projektteam zusammengestellt, das gemeinsam mit weiteren relevanten Akteur*innen die Kommunale Wärmeplanung erarbeitet. Dazu werden die benötigten Daten gesammelt, analysiert und vom GWI in einem digitalen Wärmeatlas aufgearbeitet. Neben den Projektpartnern stellen beispielsweise auch die Schornsteinfeger aus dem Kreisverband Leverkusen und die Rheinische NETZGesellschaft (RNG) benötigte Daten zur Verfügung.
Wie werden die Bürger*innen in den Prozess miteinbezogen?
Die Bürger*innen werden fortlaufend und mit größtmöglicher Transparenz über den Prozess und die Ergebnisse informiert. Die aktuellsten Informationen sind auf der Homepage der Stadt Leverkusen zu finden. Über Pressemitteilungen informiert die Stadt Leverkusen gemeinsam mit dem Projektteam über den aktuellen Projektstand sowie Zwischenergebnisse.
Wer ist für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zuständig?
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind nach der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans die ortsansässigen Netzbetreiber, Energieversorger sowie die Immobilienbesitzer*innen selbst verantwortlich.
Bis wann muss die Kommunale Wärmeplanung vorliegen?
Ziel ist, dass Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen die Wärmeplanung laut gesetzlicher Frist bis spätestens 30.06.2026 abgeschlossen haben.
Wie ist der aktuelle Stand der Wärmeplanung in Leverkusen? (Stand März 2026)
Die vier Phasen der Kommunalen Wärmeplanung sind abgeschlossen.
Was zeigen die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse?
Die Ergebnisse geben erstmals räumlich differenziert einen Überblick, wo in der Stadt Leverkusen die Einspar- und Nutzungspotenziale liegen: Die Analysen zeigen, wo der Ausbau von Fernwärme sinnvoll sein kann und wo individuelle Lösungen wie Wärmepumpen oder Solarthermie die zielführendste Variante sein können.
Zentrale Ergebnisse der Bestandsanalyse
Der wärmebezogene Endenergiebedarf ist stark durch den Chempark geprägt. Auf ihn entfallen rund 66 % des Gesamtbedarfs. Rund zwei Drittel der Wohngebäude in Leverkusen sind Einfamilienhäuser.
36 % der beheizten Gebäude wurden vor 1945 gebaut, nur 11 % wurden nach dem Baujahr 2005 errichtet. Rund 89 % der Gebäude werden mit Erdgas versorgt.
Insgesamt werden heute bereits 1.600 Gebäude durch Wärmenetze versorgt. Nur im Stadtteil Hitdorf ist aktuell noch kein Wärmenetz vorhanden, der Stadtteil Rheindorf ist am weitesten erschlossen. Elektrische Wärmepumpen zur Wärmeversorgung sind wenig verbreitet mit Häufigkeit in Schlebusch und Steinbüchel. Aktuell sind nur ca. 180 Gebäude mit Wärmepumpen versorgt.
Zentrale Ergebnisse der Eignungsprüfung
7 % der Baublöcke sind bereits fernwärmetechnisch erschlossen. Erste vorläufige Analysen zeigen für 43 % der Baublöcke im Stadtgebiet ein theoretisches Potenzial für Wärmenetze. 38 % bedürfen einer Einzelprüfung und sind eher für Niedertemperaturnetze geeignet. Rund 11 % der Baublöcke sind sehr wahrscheinlich nicht für die Versorgung mit Wärmenetzen geeignet.
Zentrale Ergebnisse der Potenzialanalyse:
Etwa 68 % aller Gebäude befinden sich in Energieeffizienzklasse C oder D. Ein Haus der Klasse D hat etwa dreimal höhere Energiekosten als ein vergleichbares Gebäude der Klasse A. 41 % der Baublöcke haben ein mindestens überdurchschnittliches Modernisierungspotenzial.
Durch Sanierungen kann der Gesamtwärmebedarf um bis zu 380 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) reduziert werden. In Schlebusch, Opladen und Quettingen ist das Einsparpotenzial besonders hoch. Zusätzlich reduziert der Einsatz von effizienten Heizsystemen, wie bspw. Wärmepumpen, die wärmebezogenen Energiebedarfe. Beides trägt dazu bei, dass ein geringerer Anteil (erneuerbarer) Energie für die Wärmeversorgung eingesetzt werden muss.
In Leverkusen steht ein theoretisches Potenzial an ungenutzter unvermeidbarer Abwärme von 952 GWh/a zur Verfügung. Dieses Potenzial ist ein theoretischer Maximalwert, dessen Realisierung durch verschiedenste technische, wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen begrenzt wird.
Bürger*innen und Unternehmen
Was kommt auf die Bürger*innen zu?
Die Wärmeplanung gibt Kommunen die Möglichkeit, eine Strategie für die Transformation der Wärmeversorgung zu entwickeln. Sie informiert Bürger*innen sowie Unternehmen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten. Dabei handelt es sich um eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Zielsetzung und Maßnahmenplanung sind in der dritten und vierten Phase der Wärmeplanung vorgesehen.
Wozu bin ich als Vermieter*in/ Eigentümer*in verpflichtet? Muss ich mich an die Ausarbeitung im Wärmeplan halten?
Die Wärmeplanung gibt Kommunen die Möglichkeit, eine Strategie für die Transformation der Wärmeversorgung zu entwickeln. Sie informiert Bürger*innen sowie Unternehmen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten. Dabei handelt es sich um eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.
Das Wärmeplanungsgesetz trifft keine Vorgaben zum Anschlusszwang an Fernwärme. In Nordrhein-Westfalen können Kommunen auf Rechtsgrundlage des §9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einen Anschluss- und Benutzungszwang z. B. an die Fernwärmeversorgung einführen. Ob eine solche Regelung bspw. in Form einer Satzung für Leverkusen beschlossen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar und abhängig vom Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung. Zusätzlich bedarf es weiterer rechtlicher Prüfungen und Regelungen.
Die Kommunale Wärmeplanung verpflichtet nicht zum Einbau einer speziellen Heizungslösung. Sie dient als Orientierung und Fahrplan für die kommenden Jahre. Eigentümer*innen von Immobilien haben weiterhin die freie Wahl beim Einbau einer neuen Heizung. Zu beachten sind jedoch die aktuell geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (Öffnet in einem neuen Tab).
Was bedeutet die Reformierung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) zum „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG)?
Am 24.02.26 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Das Gesetz wird zukünftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen und den Einbau von Gas- und Ölheizungen wieder ermöglichen. Damit diese Heizungen schrittweise CO₂‑frei betrieben werden können, soll eine Quote sowohl für grünes Gas als auch grünes Öl eingeführt werden. Das reformierte Gesetz soll spätestens zum 01.07.2026 in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Muss ich meine Gasheizung jetzt sofort erneuern?
Am 24.02.26 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass künftig wieder Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Das Gebäudeenergiegesetz wird reformiert und zum „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Damit diese Heizungen schrittweise CO₂‑frei betrieben werden können, soll eine Quote sowohl für grünes Gas als auch grünes Öl eingeführt werden. Das reformierte Gesetz soll spätestens zum 01.07.2026 in Kraft treten.
Gilt die 65%-Regel aus dem GEG auch, wenn die Stadt noch gar keinen Wärmeplan beschlossen hat?
Am 24.02.26 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass das Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz reformiert wird. Die Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt. Das reformierte Gesetz soll spätestens zum 01.07.2026 in Kraft treten.
Wird mein Haus an das Fernwärmenetz angeschlossen?
Die Stadt Leverkusen arbeitet intensiv an der Kommunalen Wärmeplanung (KWP), um bis Frühjahr 2026 festzulegen, welche Gebiete für eine Fern- oder Nahwärmeversorgung grundsätzlich in Frage kämen. Die im Rahmen der KWP identifizierten Eignungs- und Fokusgebiete können erste Hinweise darauf geben, ob eine Wärmenetzversorgung prinzipiell möglich und sinnvoll erscheint. Dabei werden reale Daten wie Wärmebedarf mit angenommenen zukünftigen Entwicklungen kombiniert und auf Basis von bundesdeutschen Durchschnittswerten eine grobe Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt. Die Ergebnisse liefern erste Anhaltspunkte, in welchen Gebieten in eine vertiefte Wärmenetzplanung eingestiegen werden kann.
Die EVL plant für ausgewählte Gebiete im Rahmen von BEW-Machbarkeitsstudien eine vertiefte Netzplanung zu erstellen. Zunächst erfolgt jedoch eine Bewertung, ob eine Umsetzung tatsächlich sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar ist.
Ist mein Unternehmen durch die Kommunale Wärmeplanung betroffen?
Unternehmen erhalten durch die Kommunale Wärmeplanung mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Optionen für eine künftige Wärmeversorgung. Grundsätzlich kann die Kommunale Wärmeplanung für individuelle Investitionsentscheidungen genutzt werden, auch mit Blick auf die klimafreundliche Umstellung der benötigten Wärme für Produktionsprozesse. Unternehmen können einsehen, welche Form der Wärmeversorgung in ihrem Gebiet möglich und/ oder voraussichtlich vorgesehen ist und welche Optionen künftig zur Verfügung stehen sollen. Auf Basis dessen können sie besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung und -effizienz zu welchem Zeitpunkt die wirtschaftlichste Variante sind.
Ich habe meine Heizung gerade erst erneuert. Muss ich sie nun wieder austauschen lassen?
Nein, eine Heizung muss erst dann ausgetauscht werden, wenn sie defekt und nicht mehr zu reparieren ist. Die Kommunale Wärmeplanung sieht nicht vor, dass Heizungstechnik sofort umgerüstet wird, sondern dient als langfristige Orientierung. Beim Austausch einerdefekten Heizung sind allerdings die aktuell geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (Öffnet in einem neuen Tab) zu beachten.
Was ist, wenn ich meine Heizung austauschen muss, bevor das in der Kommunalen Wärmeplanung vorgesehene Wärmenetz ausgebaut ist?
Da die Kommunale Wärmeplanung keine verpflichtenden Vorgaben für die Nutzung einer speziellen Heizungstechnik macht, können Sie Ihre defekte Heizung durch eine Heiztechnik Ihrer Wahl ersetzen. Zu beachten sind jedoch die aktuell geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (Öffnet in einem neuen Tab).
Die Energieversorgung Leverkusen (EVL) versorgt bereits heute Teile von Leverkusen über Wärmenetze, die zu einem Großteil aus der Abwärme des lokalen Müllheizkraftwerkes gespeist werden. Darüber hinaus wird die EVL im Rahmen der BEW-Förderung einen Transformationsplan für die EVL-Wärmenetze erarbeiten. Dieser wird den Weg zu treibhausgasneutralen EVL-Wärmenetzen bis 2045 aufzeigen.
Auf ihrer Homepage informiert die EVL die Leverkusener Bürger*innen sowie Unternehmen und Organisationen über die Fern- und Nahwärmenetze und zeigt dabei auf, wo Potenzial zum Anschluss an diese besteht (s. untenstehender Link). Für Gebäude, die an den Trassen der EVL-Wärmenetze liegen, können jederzeit Neuanschlüsse bei der EVL angefragt werden. Haus-/Netzanschluss – EVL Energieversorgung Leverkusen (evl-gmbh.de) (Öffnet in einem neuen Tab)
Informieren Sie sich gerne zusätzlich über die Möglichkeiten einer Wärmepumpe oder PV-Anlage. Weitere Informationen stehen beispielsweise bei der Verbraucherzentrale zur Verfügung:
Woher stammen die Daten zu meiner Immobilie?
Die Daten zu den Immobilien und Siedlungen in Leverkusen trägt das GWI in Kooperation mit der Energieversorgung Leverkusen, weiteren lokalen Strom- und Gasnetzbetreibern, den Schornsteinfegern aus Leverkusen als Lieferant von Informationen zu lokalen Heizsystemen, sowie der ansässigen Wohnungswirtschaft zusammen. Basis für den Wärmeatlas der Stadt Leverkusen sind öffentliche Daten, über die das GWI bereits verfügt.
Gehen beteiligten Akteure datenschutzkonform mit der Veröffentlichung der Daten um?
Die Stadt Leverkusen, die Energieversorgung Leverkusen und das GWI stellen sicher, dass bei der Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten die aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und die Implementierung der Daten mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen erfolgt.
Sonstige Fragen rund um die Energie- & Wärmeversorgung
Welche Rolle spielen erneuerbare Energien in der Kommunalen Wärmeplanung?
Erneuerbare Energien sind ein zentraler Bestandteil der Wärmeplanung. Sie ermöglichen die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Technologien wie Wärmepumpen, Solar- und Geothermie sowie Biomasse.
Werden Wärmepumpen verpflichtend?
Wärmepumpen werden nicht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene verpflichtend. Durch die Transformation der Wärmeversorgung wird die Installation einer Wärmepumpe in einigen Quartieren die sinnvollste klimafreundliche Heizungstechnologie sein. Ausschlaggebend hierfür kann sein, dass der Ausbau eines Fernwärmenetzes technisch nicht möglich sein wird und die Versorgung mit fossilem Gas künftig sukzessive reduziert wird.
Wieso sollte ich in eine Wärmepumpe investieren, wenn Strom ca. 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde und Gas nur 10 Cent pro Kilowattstunde kostet?
Das Verhältnis vom Strom- und Gaspreis ist entscheidend: die sog. Jahresarbeitszahl. Ab einer Effizienz von 3 (1 Teil Strom macht 3 Teile Wärme) ist die Wärmepumpe oft schon gleichauf. Zudem sinkt die Stromsteuer für Wärmepumpen und durch den steigenden CO2-Preis wird Gas jedes Jahr teurer.
Sind Wärmepumpen im Altbau möglich?
Auch im unsanierten Bestand arbeiten moderne Wärmepumpen effizient. Hierzu empfiehlt sich eine unabhängige Energieberatung vor Ort.
Wie finde ich einen Handwerksbetrieb der sich mit Wärmepumpen auskennt?
Bei der Suche nach einem geeigneten Handwerksbetrieb hilft z. B. die SHK-Handwerkersuche (Öffnet in einem neuen Tab) des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima oder die Fachpartnersuche (Öffnet in einem neuen Tab) des Bundesverbands Wärmepumpe e. V.
Eine neue Heizung (z. B. Wärmepumpe) kostet viel Geld. Wer soll das bezahlen?
Am 24.02.26 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass das Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz reformiert wird. Die bisherigen Förderungen sollen bestehen bleiben: Die KfW fördert den Heizungswechsel mit bis zu 70%. Zusätzlich gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite. Hier empfiehlt sich eine Energieberatung und/ oder ein Fördermittel-Check.
Bietet die EVL Wärmepumpen-Contracting an?
Nein, zurzeit bietet die EVL kein Wärmepumpen-Contracting an.
Ich habe gelesen, dass Gasnetze stillgelegt werden sollen. Ich habe erst vor fünf Jahren eine neue Gasheizung eingebaut. Wird mir der Anschluss stillgelegt?
Stilllegungen oder Teilstillegungen des Gasnetzes sind zum jetzigen Zeitpunkt in Leverkusen nicht geplant.
Für die Dekarbonisierung der Gasnetze spielt der Ausbau der Wärmenetze, sowie die Substitution von Erdgas durch treibhausgasneutrale Gase eine große Rolle. Die Stilllegung und der Rückbau des Gasnetzes werden zum aktuellen Zielpunkt als eine nicht auszuschließende, aber nachrangige Lösung angesehen.
Warum wurde Wasserstoff in der KWP nicht berücksichtigt?
Für die Erstaufstellung der KWP in Leverkusen wurde Wasserstoff für die Wärmeversorgung nicht als kurzfristige Handlungsoption berücksichtigt. Ausschlaggebend hierfür sind insbesondere die noch offenen betriebswirtschaftlichen, regulatorischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen, wie die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff, dessen langfristige Preisentwicklung sowie der Umfang eines möglichen Wasserstoffnetzausbaus. Die Fragestellung wird im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung der Wärmeplanung, spätestens in fünf Jahren, erneut geprüft werden, sobald belastbarere Rahmenbedingungen und strategische Vorgaben vorliegen.
Warum reißen wir die Straßen für Fernwärmeleitungen auf, wenn wir Wasserstoff durch die bestehenden Gasleitungen leiten können? Das kostet die Stadt viel weniger!
Wasserstoff ist im Rahmen der Energiewende insbesondere für die Industrie (Chemie, Stahl) vorgesehen und wird im Wohnbereich voraussichtlich teurer und knapper sein als Strom für Wärmepumpen und Fernwärme. Wer auf Wasserstoff setzt, trägt daher ein hohes Preisrisiko. Hinzu kommt, dass die technischen Voraussetzungen für bestehende Gasleitungen überprüft werden müssen.
Welche Wärmeversorgung wird in welchem Quartier geplant?
Die genaue Einbindung von Bezirken und Straßennamen wurden im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse der Wärmeplanung festgelegt. Die Kommunale Wärmeplanung hat auf Basis der technischen Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und gesetzlichen Vorgaben eine Strategie entwickelt. Diese Informationen wurden im Zwischenbericht veröffentlicht.
Werden auch Nahwärmenetze, Großwärmepumpen und andere alternative Heizsysteme in Betracht gezogen?
Im Rahmen der Potenzialanalyse wurden verschiedene Quartiere und deren spezifische Eigenschaften (z. B. Nutzungstyp, Altersklasse der Gebäude) untersucht, um die Eignung unterschiedlicher Technologien zu bewerten. Dies umfasst alle CO₂-neutralen Wärmequellen, u. a. Nah- und Fernwärme, Photovoltaik, Geothermie, Solarthermie und Abwärmenutzung. Beispielsweise werden elektrische Wärmepumpen für Gebiete mit hohem Anteil an erneuerbarem Strom oder Wärmenetze in der Nähe von potenziellen Abwärmequellen in Betracht gezogen.
Wird die Fernwärme ausgebaut?
Mit der Kommunalen Wärmeplanung wird erarbeitet, welche Gebiete für eine Fern- oder Nahwärmeversorgung grundsätzlich in Frage kämen. Es werden Gebiete identifiziert, in denen eine Wärmenetzversorgung prinzipiell möglich und sinnvoll erscheint. Dabei werden reale Daten wie Wärmebedarf mit angenommenen zukünftigen Entwicklungen kombiniert und auf Basis von bundesdeutschen Durchschnittswerten eine grobe Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt. Die Ergebnisse liefern erste Anhaltspunkte, in welchen Gebieten in eine vertiefte Wärmenetzplanung eingestiegen werden kann.
Die EVL wird für ausgewählte Gebiete im Rahmen von BEW-Machbarkeitsstudien eine vertiefte Netzplanung erstellen und dabei bewerten, ob eine Umsetzung tatsächlich sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar ist. Konkrete Informationen erhalten Interessierte direkt bei der EVL. Haus-/Netzanschluss – EVL Energieversorgung Leverkusen (evl-gmbh.de) (Öffnet in einem neuen Tab)
Werden bestehende Voruntersuchungen zur Abwärmenutzung berücksichtigt?
Ja, die Potenzialanalyse berücksichtigt auch Abwärmepotenziale, insbesondere im Chempark.
Werden mögliche Auswirkungen der Flusswärmenutzung auf den Rhein geprüft?
Aufgrund der Lage Leverkusens am Rhein wird Flusswärme als erneuerbare Wärmequelle in Betracht gezogen. Die Auswirkungen der Flusswärmenutzung auf den Rhein werden umfassend geprüft. Es gelten regulatorische Vorgaben, die eine Begrenzung der Temperaturabsenkung aus Naturschutzgründen vorsehen. Durch den Klimawandel, kann es potenziell sein, dass die Abkühlung des Rheins positive Effekte auf die Biodiversität im Rhein haben kann. Dies muss im Detail betrachtet werden.
Wird die „Windheizung“ (Power-to Heat-Anwendung) als alternative Heizform geprüft?
Die Windverhältnisse in Leverkusen werden im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung analysiert. Aktuell gibt es keine Windkraftanlagen und die Windgeschwindigkeiten sind nach ersten Untersuchungen eher gering. Dennoch wird das Potenzial der Windenergienutzung im Detail geprüft.





