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Kommunale Wärmeplanung
Wie können wir unsere Stadt in Zukunft treibhausgasneutral mit Wärme versorgen? Mit dieser Frage setzt sich die Kommunalen Wärmeplanung (KWP) auseinander, indem Maßnahmen erarbeitet werden, um für Leverkusen einen Weg bis 2045 aufzuzeigen.
Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Kommunen gesetzlich zur Aufstellung einer Wärmeplanung verpflichtet, damit zukünftig nur noch auf erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme gesetzt wird. Die gesetzliche Frist für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner*innen ist der 30.06.2026.
Die KWP gibt den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Energieversorgern eine Orientierung über Möglichkeiten der Wärmeversorgung vor Ort. Die Ergebnisse liefern erste Anhaltspunkte, in welchen Gebieten eine vertiefte Wärmenetzplanung geeignet wäre und wo individuelle Lösungen, wie Wärmepumpen, die zielführendste Variante darstellen könnten.
Heizen mit Zukunft
Informationsabend mit kostenfreier Energieberatung
Donnerstag, 26.02.2026, ab 17 Uhr
In einer öffentlichen Informationsveranstaltung werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leverkusen über die Kommunale Wärmeplanung sowie die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt Leverkusen informiert.
Neben Fachvorträgen wird eine Ausstellung mit kostenfreier Energieberatung angeboten. Es erwartet Sie folgendes Programm:
| Ab 17 Uhr |
Infostände zum Heizen mit erneuerbaren Energien und Tipps zum Energiesparen
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| Ab 17:30 Uhr |
Vorträge
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Veranstaltungsort:
Forum Leverkusen
Agam-Saal und kleines Foyer
Am Büchelter Hof 9
51373 Leverkusen
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Planungsentwurf der Kommunalen Wärmeplanung
Die Stadt Leverkusen hat einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zukunftssicheren Wärmeversorgung erreicht. Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung wird offengelegt.
Offenlage:
Bevor die Kommunale Wärmeplanung dem Rat der Stadt Leverkusen zum Beschluss vorgelegt wird, besteht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage (§13 Wärmeplanungsgesetz) die Möglichkeit, den vollständigen Planungsentwurf vom 4. Februar bis 6. März öffentlich einzusehen. Demnach erhalten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 WPG genannten Beteiligten die Möglichkeit der Einsichtnahme. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stadt Leverkusen lädt Sie herzlich ein, sich aktiv mit einer Stellungnahme einzubringen. Ihre Eingaben werden gebündelt und anonymisiert in den Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung aufgenommen. Die Kommunale Wärmeplanung entfaltet dabei keine unmittelbare Rechtswirkung für Dritte, sondern dient als rechtlich unverbindliches, strategisches Planungsinstrument zur Vorbereitung späterer Entscheidungen.
Im Anschluss an die Wärmeplanung plant die Energieversorgung Leverkusen (EVL) für ausgewählte Gebiete im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Machbarkeitsstudien für eine vertiefte Netzplanung zu erstellen. Dabei erfolgt eine Bewertung, ob eine Umsetzung tatsächlich geeignet und wirtschaftlich darstellbar ist.
Bei Fragen oder Anliegen rund um die Kommunale Wärmeplanung in Leverkusen können Sie sich gern an 31-klimastadt.leverkusende wenden.
Ergebnisse Bestands- und Potenzialanalyse – November 2025
Die vollständigen Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse finden sich in der verlinkten Präsentation. Die Analysen zeigen, wo der Ausbau von Fernwärme sinnvoll sein kann und wo individuelle Lösungen wie Wärmepumpen oder Solarthermie die zielführendste Variante sein können.
Zur Präsentation „Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse“PDF-Datei6,51 MB
Untenstehend sind die wichtigsten Ergebnisse der ersten beiden Phasen der Wärmeplanung zusammengefasst.




