Planen und Bauen

15. Änderung Flächennutzungsplan

Bereich "Bohofsweg"

Erneute Veröffentlichung im Internet mit zusätzlicher öffentlicher Auslegung

Geltungsbereich der 15. Änderung Flächennutzungsplan

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 für die 15. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Bohofsweg" die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die rechtlichen Grundlagen bilden § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB.

Ziele und Zwecke der Planung:

Zur Sicherung der Versorgung der Leverkusener Bevölkerung mit Betreuungsplätzen für Kinder ist ein entsprechender Neubau von Einrichtungen notwendig. Entsprechend der Vorlage 2017/1790 „Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen – Grundsatzbeschluss über Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs und Erreichung einer bedarfsgerechten Versorgung von Kindern im Alter zwischen einem Jahr bis zum Schuleintritt“ sind für den Bereich Bohofsweg/In der Wasserkuhl die notwendigen Bauleitplanänderungsverfahren durchzuführen. 

Informationen zu den Umweltbelangen:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

  • Mensch: insbesondere Informationen und Gutachten zu Straßenverkehrslärm, Lichtimmissionen, Verkehrssicherheit, Erdbeben, Erholung und Freizeit.
  • Tiere/Pflanzen: insbesondere Informationen und Gutachten zum Artenschutz, Biotopstrukturen, Vorkommen planungsrelevanter Arten.
  • Landschaft: insbesondere Informationen zum Orts- und Landschaftsbild sowie Standortalternativen.
  • Boden: insbesondere Informationen und Gutachten zur Versiegelung, Flächenverbrauch, Bodenfunktion und Kampfmitteln.
  • Wasser: insbesondere Informationen zur Niederschlagswasserbeseitigung, Versickerung und Abwasser.
  • Klima/Luft: insbesondere Informationen und Gutachten zu Kaltluft, Klima und Klimaanpassungsmaßnahmen.

Sowie folgende Gutachten:

  • Fachbeitrag Artenschutz / artenschutzrechtliche Prüfung (§§ 39/44 BNatSchG) zur geplanten Bebauung östlich Bohofsweg, ÖKOLOGIK, 19.06.2016. 
  • Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) zum Bebauungsplan 251/III, Haacken Ingenieurbüro + Landschaftsarchitektur, 14.07.2022. 
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Bebauungsplan 251/III, Fachbereich Umwelt/Haacken, 17.07.2023.
  • Hydrogeologisches Gutachten (aus Bebauungsplanverfahren 233/III „Mathildenhof – östlich Bohofsweg“ übernommen), Middendorf Geoservice, 07.09.2018.
  • Klimagutachten (ebenfalls aus Bebauungsplanverfahren 233/III übernommen), Lohmeyer GmbH, 06/2020. 
  • Verkehrsuntersuchung (aus Bebauungsplanverfahren 233/III übernommen), VIA Planungsbüro, 09.09.2019. 
  • Schalltechnisches Fachgutachten (aus Bebauungsplanverfahren 233/III übernommen), ACCON Köln GmbH, 15.09.2020.

Hinweis:

Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers wird der Verfahrensschritt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB förmlich wiederholt. Inhaltlich haben sich an den zu veröffentlichenden bzw. auszulegenden Unterlagen keine Änderungen ergeben. Bereits eingereichte Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit; sie können aber auch erneut eingereicht oder ergänzt werden.

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