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33. Änderung Flächennutzungsplan
Bereich "Zentrum Rheindorf-Nord"
Aufstellung und frühzeitige Beteiligung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat am 09.10.2025 für die 33. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "Zentrum Rheindorf-Nord" die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum durch Abriss und Neubau von Wohngebäuden der WGL. Zudem wird die Errichtung einer Quartiersgarage, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben (u. a. ein Vollsortimenter) sowie weiterer Dienstleister durch die Planung vorbereitet. Die baulichen Maßnahmen sowie eine qualifizierte Freiflächen- und Grünraumplanung sollen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes führen und ein urbanes Wohnquartier entwickeln.
Informationen zu den Umweltbelangen:
Für die Belange des Umweltschutzes ist im Bauleitplanverfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Prüfung der Umweltbelange erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens im Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplans.
Hinweis:
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Bebauungsplanentwurf (sog. Rechtsplan) erstellt und zunächst den zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Danach sieht das Baugesetzbuch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats vor, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, mit erneuter Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Über die weiteren Verfahrensschritte und Termine können Sie sich über das Amtsblatt der Stadt Leverkusen informieren (s. ebenfalls www.leverkusen.de).

