Planen und Bauen

Bebauungsplan Nr. 281/I

"Rheindorf - zwischen Königsberger Platz, Elbestraße, Solinger Straße und Memelstraße"

Frühzeitige Beteiligung

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 281/I

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat am 09.10.2025 für den Bebauungsplan Nr. 281/I „Rheindorf - zwischen Königsberger Platz, Elbestraße, Solinger Straße und Memelstraße" die Änderung des Geltungsbereichs und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum durch Abriss und Neubau von Wohngebäuden der WGL. Zudem wird die Errichtung einer Quartiersgarage, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben (u. a. ein Vollsortimenter) sowie weiterer Dienstleister durch die Planung vorbereitet. Die baulichen Maßnahmen sowie eine qualifizierte Freiflächen- und Grünraumplanung sollen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes führen und ein urbanes Wohnquartier entwickeln.

Informationen zu Umweltbelangen:

Für die Belange des Umweltschutzes ist im Bauleitplanverfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Prüfung der Umweltbelange erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens im Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplans.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Das städtebauliche Planungskonzept zum Bebauungsplan einschließlich der Begründung mit Vorentwurf des Umweltberichtes und hierzu bereits vorliegende Gutachten (u. a. Artenschutz, Verkehrsuntersuchung, Immissionen) werden für die Dauer von 30 Tagen im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.

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