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Ordnung - Gaststättenerlaubnis 

  • Überblick

    Wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenken möchte, benötigt hierzu eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Diese wird vom Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr erteilt.

    Die Konzession ist raumbezogen und personengebunden. Keine Gaststättenerlaubnis braucht derjenige, der alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Hotelbetrieb Getränke und Speisen an Hausgäste ausgibt.

    Bei dem Antrag für eine Gaststättenerlaubnis wird die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers mit Hilfe von verschiedenen Unterlagen überprüft, die hier vorgelegt werden müssen. Kurzfristige Feste (etwa Straßenfeste, Pfarrfeste, Sommerfeste oder Sportveranstaltungen)  bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, können eine Gaststättenerlaubnis in erleichterter Form erhalten.

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.  

  • Details

    Unterlagen

    • Auflistung aller Räume (Größe in Quadratmeter (qm), Raumhöhe) zum Beispiel, Küche = 10 qm, 2,50 Meter hoch
    • Einwandfreie und maßstabsgerechte Grundrisszeichnung aller Betriebsräume in 3-facher Ausfertigung. Räume die konzessioniert werden sollen, müssen deutlich gekennzeichnet sein
    • Auszug aus dem Liegenschaftskataster in 3-facher Ausfertigung. Den Auszug erhalten Sie vom Fachbereich Kataster und Vermessung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamtes. Anschrift für Leverkusen: Marie-Curie-Str. 2, 51377 Leverkusen
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Ihren Wohnort zuständigen Stadtkasse. Anschrift für Leverkusen: Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
    • Führungszeugnis (Auskunft an eine Behörde, Belegart 0), zu beantragen bei der Meldebehörde, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, (in eiligen Fällen bitte per FAX beantragen)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Auskunft an eine Behörde, Belegart 0), zu beantragen bei der Meldebehörde, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen (in eiligen Fällen bitte per FAX beantragen)
    • Ablichtung des Pachtvertrages
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichtes. Anschrift für Leverkusen: Gerichtsstr. 9, 51379 Leverkusen
    • Nachweis über Hygienebelehrung durch den Medizinischen Dienst (alte Gesundheitszeugnisse werden umgeschrieben.
    • Für juristische Personen ist bei der Antragstellung zudem ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages beziehungsweise der Satzung vorzulegen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragener Verein) so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen.

      Alle Unterlagen sind am Wohnort zu beantragen. Die Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, wenn alle aufgeführten Unterlagen vollständig vorgelegt werden.

    Gebühren

    Die Gebühr beträgt für eine vorläufige Erlaubnis 80,00 € bzw. für eine endgültige Erlaubnis 400,00 €.

    Rechtsgrundlagen

    • Gaststättengesetz

    Das Gesetz kann unter Downloads/Links als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

    Hinweise

    Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr 

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Gewerbemeldestelle

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