Ordnung - Ausschankgenehmigung bei Veranstaltungen
Straßenfeste, Sportveranstaltungen, Sommerfeste, Pfarrfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Neueröffnungen etc.
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Überblick
Aus besonderem Anlass kann nach dem § 12 Gaststättengesetz der Betrieb des Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Diese ordnungsbehördliche Gestattung ist erlaubnis- und gebührenpflichtig.
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Kontakt
Kontaktdaten E-Mail-Adresse 361-Gewerbestadt.leverkusende Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.
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Details
Unterlagen
Der Antrag kann formlos bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Name des Antragstellers
- Datum der Veranstaltung
- Ort der Veranstaltung
- Anlass der Veranstaltung
- Ausschankzeiten während der Veranstaltung
Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum muss zudem vorab eine Sondernutzungsgenehmigung (Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr) beantragt werden. Detaillierte Informationen, Kontaktdaten und Ansprechpartner/innen hierzu finden Sie unter "ähnliche Dienstleistungen" auf dieser Seite.
Gebühren
- 30,00 €
Rechtsgrundlagen
- Gaststättengesetz
Der Gesetzestext kann unter Downloads/Links als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
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Kontakt
Organisationseinheiten