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Bebauungsplan Nr. 58/79/II - 2. Änderung
"Am Hühnerberg"
Erneute Veröffentlichung im Internet und erneute öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.09.2024 für den Bebauungsplan Nr. 58/79/II - 2. Änderung "Am Hühnerberg" die Änderung des Geltungsbereichs und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.
Die rechtliche Grundlage bildet § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Änderungen der Planung des Bebauungsplans betreffen bei gleichbleibenden Zielsetzungen insbesondere die folgenden Punkte:
- Eine Änderung der Dimensionierung der Straßenverkehrsfläche der Straße „Am Hühnerberg“ und
- eine Anpassung der Schalltechnischen Untersuchung vom 25.06.2018 zur Bestimmung der Verkehrslärmbelastung auf das Plangebiet.
Da mit den Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Ziele und Zwecke der Planung:
Das Ziel der Planung besteht darin, die innerstädtische, brachliegende Fläche gemäß dem Leitbild der Innenentwicklung zu aktivieren, um dem Bedarf der Wohnraumnachfrage in Leverkusen gerecht zu werden. So ist geplant, ein Wohngebäude auf der Fläche zu realisieren und den entstehenden ruhenden Verkehr sinnvoll zu ordnen.