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Bebauungsplan Nr. BN 12/70
"Neuenkamper Weg"
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 07.06.1999 zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. BN 12/70
Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I. Nr. 394), in Verbindung mit
- der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176) und dem
- § 89 Landesbauordnung (BauO NRW), in Kraft getreten am 4. August 2018 und am 1. Januar 2019 (GV. NRW. 2018 S. 421); geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019; Artikel 13 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), in Kraft getreten am 15. April 2020; Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1109), in Kraft getreten am 8. Dezember 2020; Gesetz vom 30. Juni 2021 (GV. NRW. S. 822), in Kraft getreten am 2. Juli 2021; Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086), in Kraft getreten am 22. September 2021; Gesetz vom 31. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1172), in Kraft getreten am 1. Januar 2024 sowie
- § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 136), in Kraft getreten mit Wirkung vom 31.12.2023; Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), in Kraft getreten am 31.07.2024.
jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 07.06.1999 die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. BN 12/70 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. BN 12/70 wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 06.12.1999 in den regionalen Tageszeitungen ortsüblich bekannt gemacht.
Zur vorsorglichen Behebung eines Verkündungsmangels bedarf es einer erneuten rückwirkenden Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses. Der Bebauungsplan enthielt eine fehlerhafte Datierung bei der Ausfertigung der Teilaufhebung.
Rechtsverbindlichkeit:
Der Satzungsbeschluss vom 07.06.1999 über die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. BN 12/70 wird hiermit mittels eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB erneut öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. BN 12/70 tritt gemäß § 10 Abs. 3 i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung rückwirkend zum 06.12.1999 in Kraft.
Einsichtnahme in den Bebauungsplan:
Die Teilaufhebung des o. g. Bebauungsplan wird mit Begründung, vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Informationen zur Satzung im Internet:
www.leverkusen.de → Stadt entwickeln → Planen und Bauen → Pläne → Bauleitpläne → Bebauungspläne im Geoportal
Hinweis:
Aus technischen Gründen erfolgt die Bereitstellung der Unterlagen zeitverzögert.
Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften:
- Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
- Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
- Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. - Gemäß § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen(GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.