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Schule für Neuzugewanderte
Neu zugewanderte Kinder von 6 bis 18 Jahren sind, wie alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland, schulpflichtig. Für eine gute und den Anforderungen angepasste Schulausbildung, gibt es in den Leverkusener Regelschulen spezielle Förderungen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen.
In Leverkusen vermittelt das Kommunale Integrationszentrum (Öffnet in einem neuen Tab) neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in die Schulen. Diese Seite bietet eine Übersicht der Schulabschlüsse, Informationen zur Sprachförderung sowie zu den Möglichkeiten, den Schulabschluss nachzuholen.
Schulabschlüsse
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder Klasse 10
Fachoberschulreife (Realschulabschluss)
Fachhochschulreife (Fachabitur)
Hochschulreife (Abitur)
Sprachförderung und Unterstützung
In den Oster-, Sommer- und Herbstferien finden in Leverkusen Sprachförderkurse statt. Das Programm heißt „FIT in Deutsch“ und ist für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche kostenlos.
Für Rückfragen zu Sprachförderangeboten: bildungsbuerostadt.leverkusende
Darüber hinaus gibt es noch weitere Hilfen im Bildungsbereich für Neuzugewanderte, wie beispielsweise finanzielle Unterstützung. Neben der Förderung von Schulbedarf oder Schulausflügen, kann auch eine Lernförderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Informationen dazu sind auf der Unterseite Familienhilfe zusammengefasst.