Stadt Leverkusen

Vorschlag der Stadtverwaltung: Haushalt 2026 samt Haushaltssicherungskonzept

Angesichts der prekären Haushaltssituation der Stadt Leverkusen steht die Verwaltung weiterhin unter erheblichem Spardruck. Oberbürgermeister Stefan Hebbel und Stadtkämmerer Marc Adomat sind gezwungen, die Einnahmen gezielt zu erhöhen und die Ausgaben zu reduzieren, um langfristig die finanzielle Handlungsfähigkeit in eigener städtischer Verantwortung sicherzustellen.

„Die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sind unumgänglich“, verdeutlicht Oberbürgermeister Stefan Hebbel. „Die finanzielle Lage der Stadtverwaltung war historisch betrachtet noch nie so angespannt wie aktuell, daher müssen wir uns zusammen mit der Politik dem Spardiktat verantwortungsvoll stellen. Dabei ist eins klar: Diese Schritte geht niemand leichtfertig oder mit Freude. Dieser konsequente Konsolidierungskurs ist zwingend erforderlich.“ 

„Ein ‘Weiter-so’ gibt es in Leverkusen seit 2024 und der Haushaltssperre nicht mehr“, betont Stadtkämmerer Marc Adomat. „Im Mittelpunkt unserer Maßnahmen steht eine klare Doppelstrategie: Wir müssen die Einnahmeseite durch Steuererhöhungen stärken und zugleich konsequent die Ausgaben senken – insbesondere im Bereich der Personalkosten. Zudem werden Vorhaben künftig noch stärker an ihrer Finanzierbarkeit und ihrem Nutzen gemessen.“

Einnahmen stärken – gezielte Steuererhöhungen

Trotz umfassender Einsparbemühungen und Effizienzsteigerungen in allen Fachbereichen der Stadtverwaltung reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus, um die bestehenden Finanzierungslücken zu schließen. Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Einnahmen erforderlich und seitens der Bezirksregierung Köln mit der Ablehnung im Februar 2026 des Haushaltes 2025 samt HSK über 15 Jahren auch deutlich eingefordert. 

Die Stadtverwaltung legt der Politik den Vorschlag zur Erhöhung der Grundsteuer rückwirkend zum 01.01.2026 vor. Die Grundsteuer A würde demnach rückwirkend von 375 Hebesatzpunkten auf 525 Hebesatzpunkte angehoben. Die Grundsteuer B stiege rückwirkend von 750 Hebesatzpunkten auf 1050 Hebesatzpunkte. Ab dem Jahr 2031 sind weitere schrittweise Anpassungen vorgesehen: Bei der Grundsteuer A würde eine jährliche Erhöhung um jeweils 25 Hebesatzpunkte, bei der Grundsteuer B um jeweils 50 Hebesatzpunkte erfolgen. Die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B würden bereits im Jahr 2026 rechnerisch zu Mehreinnahmen von rund 16,0 Millionen Euro führen. Für die Jahre ab 2031 werden jährliche Mehreinnahmen in einer Größenordnung von etwa 3,1 bis 3,7 Millionen Euro bis zum Jahr 2038 erwartet.

Im Bereich der Gewerbesteuer hatte das Bundeskabinett Anfang 2026 beschlossen, den gesetzlichen Mindesthebesatz ab dem Veranlagungszeitraum 2027 von derzeit 200 Prozent auf 280 Prozent anzuheben. Nach dieser vorgegebenen Anpassung an die neue rechtliche Untergrenze wird in Leverkusen mit dem Haushaltsentwurf 2026 eine moderate Erhöhung des Hebesatzes im Jahr 2031 auf 330 Prozent vorgesehen. Dieser Wert liegt bewusst weiterhin moderat über dem Mindestniveau und orientiert sich an der derzeitigen Struktur. Der aktuelle Hebesatz von 250 Prozent liegt 50 Prozentpunkte über dem derzeitigen Mindestniveau von 200 Prozent. Eine unmittelbare und deutliche Erhöhung der Gewerbesteuer wurde im politischen Prozess bereits intensiv diskutiert und verworfen. Stattdessen schlägt die Stadtverwaltung eine behutsame Erhöhung mit zeitlichem Vorlauf vor. Ziel ist es, der lokalen Wirtschaft Planungssicherheit zu geben und zusätzliche Belastungen in einer wirtschaftlich angespannten Phase zu vermeiden. Die zeitliche Staffelung berücksichtigt zudem die Erwartung von Experten auf Bundesebene, dass sich die wirtschaftliche Lage in den Jahren 2028/2029 wieder verbessern könnte, sowie eine mögliche „Fluchtgefahr“ von Unternehmen in andere Kommunen.

Die Einführung der Beherbergungssteuer und Umsetzung des Ratsbeschlusses aus 2025 ist in Leverkusen zum 01.01.2027 beabsichtigt. Der erste Entwurf einer entsprechenden Satzung wird derzeit erarbeitet und im Sommer den Politikerinnen und Politikern vorgelegt. Die anvisierten Einnahmen sind ebenfalls in die Gesamtplanung des kommunalen Haushalts und des Haushaltssicherungskonzepts integriert. Im weiteren Vorlauf ist ein Austausch mit der Wirtschaftsförderung sowie mit Vertretern der betroffenen Branchen vorgesehen, um eine möglichst reibungslose Einführung zu gewährleisten.


Ausgaben überprüfen – Prioritäten klar setzen

Gleichzeitig bekräftigt die Stadtverwaltung Leverkusen, die Ausgabenseite weiterhin kritisch zu überprüfen und klare Prioritäten zu setzen. Dabei wurde der Einsparprozess in der eigenen Organisation unlängst begonnen und erste belastbare Erkenntnisse erzielt. Die Personalausgaben sind der zweitgrößte Kostenblock in den Ausgaben der Stadtverwaltung und entsprechen dabei einer üblichen Struktur im kommunalen Haushalt. In den kommenden Jahren sollen bereits rund 130 Vollzeitäquivalente und ein Konsolidierungsbetrag von 14,57 Mio. Euro eingespart werden. Sparvorgabe durch die Politik und Zielgröße sind insgesamt über 700 Stellen. Die erheblichen Einsparungen sind u. a. durch eine Reduzierung von Aufgaben, den Abbau von Doppelstrukturen, die Optimierung interner Abläufe sowie den verstärkten Einsatz digitaler Lösungen und KI-gestützter Prozesse vorgesehen. In den kommenden zehn Jahren wird die Stadtverwaltung zudem durch natürliche Fluktuation einen erheblichen Personalabgang verzeichnen, der den Transformationsdruck zusätzlich erhöht und eine konsequente Modernisierung erforderlich macht. Dieser ermöglicht aber auch, dass mit den Maßnahmen keine Arbeitsplatzverluste für städtische Mitarbeitende verbunden sind, der Bürgerservice aufrechterhalten wird und die kommunale Daseinsvorsorge weiterhin verlässlich gewährleistet bleibt.


Verantwortung und Transparenz

Die finanzielle dramatische Situation von Leverkusen zeigt sich auch in anderen Kommunen bundesweit. Kürzlich ist für das vergangene Jahr mit einer Gesamtsumme von rd. 31,9 Milliarden Euro das höchste Defizit in der Geschichte der Kommunen in Deutschland erhoben worden. Der Deutsche Städtetag hat bereits mehrfach eindringlich vor einem finanziellen Kollaps der Städte gewarnt. Ohne zusätzliche Unterstützung sehen sich die Städte außerstande, die ihnen von Bund und Ländern übertragenen Aufgaben sowie die weiter steigenden Sozialausgaben dauerhaft zu bewältigen.

Diese Entwicklung verdeutlicht, dass die Finanzsituation der Stadtverwaltung Leverkusen kein Einzelfall ist, sondern Teil einer bundesweiten strukturellen Heraus- bzw. Überforderung. Vor diesem Hintergrund steht Leverkusen mit Anpassungen bei Grund- und Gewerbesteuer nicht allein. Der Austausch mit anderen Kommunen zeige, so Oberbürgermeister Stefan Hebbel, dass vergleichbare Schritte vielerorts ebenfalls geprüft und vorbereitet werden. Oberbürgermeister und Verwaltung befinden sich hierzu mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im engen Dialog mit Nachbarstädten.

„Die Schritte aus der vorläufigen Haushaltsführung hinaus erfordern verantwortliches Handeln und Entscheidungen von Politik und Verwaltung“, bekräftigt Oberbürgermeister Stefan Hebbel. „Unser gemeinsames Ziel muss ein tragfähiger Haushalt mit Haushaltssicherungskonzept sein, um auch künftigen Generationen Handlungsspielräume für und in Leverkusen zu ermöglichen. Dies ist ausschließlich durch erforderliche, deutliche Einschnitte möglich, um die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Genehmigungsfähigkeit zu erfüllen und beispielsweise den sogenannten Sparkommissar abwenden zu können.“

Die Stadtverwaltung kündigte an, die notwendigen Schritte weiterhin transparent zu kommunizieren und die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortschritt der Haushaltskonsolidierung zu informieren. 


Haushaltssicherungskonzept über 12 Jahre

Der konsequente Konsolidierungskurs der Stadtverwaltung ist über einen Zeitraum von zwölf Jahren dargestellt. Dabei wird die Laufzeit des letztjährigen rechtlich grundsätzlich möglichen, von der Bezirksregierung allerdings abgelehnten, 15-Jahres-Konsolidierungszeitraumes deutlich unterschritten. Zugleich sind die im Haushaltsentwurf 2026 einschließlich HSK vorgesehenen Maßnahmen bereits äußerst umfassend und ambitioniert. Eine generelle Konsolidierungsfrist von zehn Jahren würde darüber hinaus unweigerlich weitere Steuererhöhungen nach sich ziehen. Am Ende der zwölf Jahre strenger Haushaltskonsolidierung wird voraussichtlich trotzdem ein Haushaltsdefizit von einer in der Spitze erschreckenden Größenordnung von über 2,5 Milliarden Euro stehen, welches es im Anschluss wieder kontinuierlich zu reduzieren gilt.

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