Stadt Leverkusen

Hinweisschilder weisen auf Bade­verbot im Rhein hin

Vor dem Hintergrund der zahlreichen teils tödlichen Badeunfälle im vergangenen Jahr und zur Erhöhung der Sicherheit am Rheinufer hat der Rat im Oktober 2025 auf Vorschlag der Verwaltung ein offizielles Badeverbot im Rhein für das Stadtgebiet Leverkusen beschlossen. Zuvor hatten bereits die Stadt Düsseldorf im August als eine der ersten Städte das Baden im Rhein offiziell verboten.

Gruppenfoto Badeverbotsschild Wacht am Rhein
Feuerwehr und KOD begleiten die Einrichtung der Beschilderung an der "Wacht am Rhein".

Weitere Städte folgten daraufhin mit eigenen ordnungsbehördlichen Badeverboten für Rheinabschnitte im örtlichen Zuständigkeitsbereich.  

Das Badeverbot in Leverkusen trat am 12.12.2025 in Kraft. Um auf die Gefahren am Fluss aufmerksam zu machen, werden nun an insgesamt 25 Standorten Warnschilder entlang des Leverkusener Rheinufers aufgestellt, die auf das Badeverbot in mehreren Sprachen (Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch und Arabisch) sowie durch Piktogramme hinweisen. Die Beschilderung wird durch die Technischen Betriebe Leverkusen aktuell umgesetzt. 

Gefahren werden unterschätzt

Der Rhein ist eine Bundeswasserstraße mit starker Fließgeschwindigkeit, wechselnden Wasserständen und hoher Verkehrsdichte durch die gewerbliche und private Schifffahrt. Dies führt zu tückischen Strömungsverhältnissen, Wellenschlag durch vorbeifahrende Schiffe sowie stark wechselnden Wasserständen. Die unvorhersehbaren Gefahren bestehen dabei bereits im unmittelbaren Uferbereich. Auch Personen, die noch nicht vollständig im Wasser stehen oder schwimmen, können dabei von Wellen oder Strömungen erfasst und in den Fluss hineingezogen oder abgetrieben werden. Das Risiko, von den Beinen gerissen zu werden, steigt bereits bei mehr als knöcheltiefem Wasser deutlich an. Das Baden im Rhein stellt auch für geübte Schwimmer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar. Gefährdet sind dabei nicht allein die badenden Personen selbst, sondern auch mögliche Nothelfer und professionelle Rettungskräfte, die Hilfe leisten. In den vergangenen Jahren musste die Feuerwehr Leverkusen regelmäßig zu Rettungseinsätzen auf dem Rhein ausrücken.

Schild Badeverbot (nah) Wacht am Rhein
Auf dem mehrsprachigen Schild ist auch der jeweilige Rheinkilometer zu finden.

Wird eine Person im Rhein gesichtet, gilt: 

Als erstes den Notruf 112 wählen und den genauen Standort mitteilen - dazu den Rheinkilometer nennen, der auch auf den neuen Schildern gut sichtbar verzeichnet ist. Auf keinen Fall sollte man selbst ins Wasser gehen, sondern die Person im Rhein ununterbrochen beobachten und am Ufer mitgehen, dabei den Kontakt zur Leitstelle über den Notruf 112 halten, um den Rettungskräften den Weg zur Person aufzuzeigen.

Auch vermeintlich flaches Wasser meiden

Als Baden im Sinne der ordnungsbehördlichen Verordnung gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser. Ausgenommen von dem Verbot sind ausschließlich Maßnahmen von Behörden oder Rettungsdiensten im Rahmen ihrer Aufgaben, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr und genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt Leverkusen. Gestattet ist außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport und Watfischerei.

„Ein einheitliches Badeverbot aller am Rhein gelegenen Städte erhöht die Rechtsklarheit und setzt gegenüber der Bevölkerung ein deutliches Signal hinsichtlich der bestehenden Gefahren im Rhein“, erläutert Steffen Franzkowski, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr. „Die neu getroffene Regelung des Badeverbots im Rhein soll nun durch entsprechende Hinweisschilder verdeutlicht werden.“

„Das Badeverbot unterstreicht die Gefährlichkeit der Rheinströmung und soll dabei helfen, Rettungseinsätze zu verhindern. Viel zu oft gelangen Badegäste an vermeintlich harmlosen Stellen am Rheinufer in Strudel und Strömungen und in gefährliche Situationen, die selbst für geübte Schwimmende eine Lebensgefahr darstellen können“, erklärt Heiko Dummer, stv. Leiter der Fachgruppe Wasserrettung der Feuerwehr.

Das Badeverbot wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst, insbesondere in den Sommermonaten, stichprobenartig und im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert. Festgestellte Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Die Ordnungsbehördliche Verordnung (Öffnet in einem neuen Tab) ist im Kommunalportal abrufbar.

 

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