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Sauberes Leverkusen: Kontrollaktion gegen Müll
Wie bereits in den letzten Jahren wird der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr im Mai erneut eine Schwerpunktaktion mit verstärkten Kontrollen gegen Vermüllung im Stadtgebiet durchführen. Die Aktion beginnt am Montag, 04. Mai, und läuft bis einschließlich Sonntag, 10. Mai 2026.
Im Zuge der Aktion werden die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes Örtlichkeiten, die besonders häufig gemeldet werden oder als Müllschwerpunkte bekannt sind, verstärkt (teils auch in Zivil) kontrollieren.
„Achtlos weggeworfene Abfälle, Verpackungsreste und Kippen beeinträchtigen das Stadtbild. Besonders Altkleider-Container und weitere Sammelstellen werden als Ablageflächen für Müllentsorgungen missbräuchlich verwendet. Deshalb sind Kontrollen erforderlich, um diesen Müllvergehen aktiv zu begegnen. Wir wollen diese Aktion und zukünftige Kontrollen hiermit frühzeitig ankündigen, um für die Thematik zu sensibilisieren“, erläutert Steffen Franzkowski, Leiter des Fachbereiches Ordnung und Straßenverkehr.
Verschiedene Örtlichkeiten im Fokus
Zu den Orten, auf die der Kommunale Ordnungsdienst ein besonderes Augenmerk legen wird, gehört auch der Busbahnhof in Wiesdorf. Hier gab es vor einigen Jahren, unter anderem aufgrund herumliegender Essens- und Verpackungsreste, viele Ratten. Zudem war der neugebaute Busbahnhof bereits nach wenigen Monaten zunehmend vor allem durch weggeworfene Zigarettenkippen verdreckt, die den optischen Eindruck an diesem wichtigen städtischen Eingangsbereich und Mobilitätsknotenpunkt negativ beeinträchtigen und für regelmäßige Beschwerden sorgen. Gleichzeitig erfolgen Kontrollen im Umfeld von Wertstoffinseln, insbesondere bei Altkleidercontainern. Grundsätzlich ist das Ablegen von Abfällen aller Art neben den Containern, auch bei überfüllten Containern, nicht gestattet.
Mit dem punktuellen Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes in Zivil folgt die Stadt Leverkusen dem Beispiel und der Erfahrung umliegender Städte und Kommunen. Durch uniformierte Einsatzkräfte können Verstöße im Bereich Ordnung und Sauberkeit kaum „auf frischer Tat“ festgestellt werden, da die Mitarbeitenden durch die Uniform eindeutig und in der Regel schon von Weitem zu erkennen sind.
Für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum sensibilisieren
Ziel der Aktion ist es, das Bewusstsein für Sauberkeit im öffentlichen Raum zu schärfen und Ordnungsverstöße zu ahnden. Langfristig sollen solche Maßnahmen helfen, Vermüllung zu reduzieren – nicht nur durch sichtbare Präsenz, sondern auch durch gezielte Kontrolle von bekannten „Müll-Hotspots“, an denen in der Vergangenheit immer wieder illegal Abfälle entsorgt wurden. Besonders gewerbliche Ablagerungen geraten dabei zunehmend in den Blick.
Das Beseitigen von wildem Müll ist mit hohen Kosten verbunden, die den Haushalt finanziell belasten. Die Avea hat im Jahr 2025 insgesamt rund 900 t wilden Müll entsorgt. Die Kosten tragen letztlich auch die Gebührenzahlenden über die Abfallgebührenrechnung mit.
Konsequentes Vorgehen und erhöhter Kontrolldruck – auch durch den zivilen Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes – sollen abschreckend wirken und zugleich helfen, Verursacher illegaler Müllablagerungen zu identifizieren. Im Zuge von Kontrollen oder Feststellungen werden sich die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes bei Bedarf gegenüber Betroffenen ausweisen, bzw. anlassbezogen uniformierte Einsatzkräfte hinzuziehen.
Festgestellte Verstöße gegen die Regelungen der Leverkusener Stadtordnung (Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung“, § 6 Verunreinigung der Straßen und Anlagen; Satzungen & Verordnungen | Stadt Leverkusen (Öffnet in einem neuen Tab)) bzw. gegen die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und haben in Bezug auf kleinere Vergehen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zur Folge. Betroffene erhalten hierzu nach Bearbeitung durch den Innendienst ein entsprechendes Schreiben der Bußgeldstelle. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz können illegale Müllentsorgungen jedoch grundsätzlich mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Kontrollen gegen Vermüllung unabhängig von dieser Aktionswoche weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortführen.
