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Kommunalwahl 2025: Briefwahlbüro ab sofort geöffnet
Aktuell werden in Leverkusen die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 14. September versandt. Diese informieren über den Wahltermin und den Ort des jeweiligen Wahllokales.
Bei der Kommunalwahl werden in Leverkusen der Stadtrat, der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin, die drei Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat neu gewählt. Erreicht bei der OB-Wahl keine der Kandidatinnen bzw. keine der Kandidaten im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten aus der ersten Runde der OB-Wahl statt.
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind in Leverkusen rund 124.000 Bürgerinnen und Bürger.
Ab sofort können nun auch die Unterlagen für die Briefwahl angefordert werden:
· Digital: unter diesem Link: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5316000 (Öffnet in einem neuen Tab). Nach Eingabe der jeweiligen Daten wird der Antrag elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt.
· Per QR-Code-Scan: Die zugesandte Wahlbenachrichtigung enthält einen QR-Code, über den per mobilem Endgerät (z.B. dem Smartphone) der Antrag gestellt werden. Die persönlichen Daten sind im Formular schon vorausgefüllt. Nach Eingabe wird der Antrag elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt.
· Per Post: Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, wird deren Rückseite mit dem Antrag auf Briefwahl ausgefüllt, unterschrieben und die Wahlbenachrichtigung im frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesandt.
· Per E-Mail: unter 330-briefwahlstadtleverkusende (Bitte geben Sie Ihren Namen, das Geburtsdatum, die Adresse für die Zusendung der Unterlagen sowie die entsprechende Wahl (ggf. OB-Stichwahl) an).
· Persönlich: Ab dem 11. August 2025 kann im Briefwahlbüro der Stadt (Hauptstraße 137, 51373 Leverkusen) die Briefwahl beantragt und direkt vor Ort gewählt werden, auch wenn die Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegen sollte. Dazu ist jedoch die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses notwendig. Sofern die Wahlbenachrichtigung bereits vorliegt, wird gebeten, diese bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen ebenfalls mitzubringen.
Das Briefwahlbüro in der Hauptstraße 137 („Wiesdorfer Treff“) hat ab dem 11. August geöffnet. Wer nicht selbst ins Briefwahlbüro kommen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen von einer Person seines Vertrauens abholen zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine unterschriebene Vollmacht, die bei der Abholung vorgelegt werden muss. Eine solche befindet sich u.a. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
In den Briefwahlunterlagen ist je nach Wahlberechtigung enthalten:
· 1 Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin (weiß)
· 2 Stimmzettel für die Wahl des Rates (grün) und Wahl der Bezirksvertretung (rot)
· 1 Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates (gelb)
· 1 Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahl (blau) sowie für die Wahl des Integrationsrates (weiß)
· 1 Briefumschlag für die Kommunalwahl (hellrot) sowie die Wahl des Integrationsrates (orange)
Briefwahlanträge werden bei persönlicher Vorsprache bis Freitag, 12. September, 15.00 Uhr, im Briefwahlbüro entgegengenommen und in besonderen Fällen (z.B. akuter Erkrankung) auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr. Bei postalischem Versand des Briefwahlantrags sollte die Postlaufzeit beachtet werden.
Letztmöglicher Termin für die Abgabe der Wahlbriefe ist der Briefkasten am Rathaus bis Sonntag, 14. September, 16.00 Uhr.
Das Briefwahlbüro in der Hauptstraße 137 hat wie folgt geöffnet:
· Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr
· Freitag: 08.00 bis 13.00 Uhr (Ausnahme: Freitag, 12. September 2025: 08.00 bis 15.00 Uhr)
Was tun, wenn der beantragte Wahlschein für die Briefwahl nicht rechtzeitig ankommt?
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, d.h. bis zum 13. September 2025, 12.00 Uhr, beim Wahlamt, Hauptstraße 105, 51373 Leverkusen, bei persönlicher Vorsprache (ohne Termin) ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Personen, die vorab Briefwahlunterlagen beantragt haben und am Wahltag in ihrem Stimmbezirk wählen wollen, müssen einen entsprechenden Wahlschein vorlegen, um an der Stimmabgabe teilzunehmen. Können Personen ihren Wahlschein nicht vorlegen, weil sie ihn verloren oder nicht erhalten haben, sind sie vom Wahlvorstand zurückzuweisen und können ihre Stimmen zu dieser Wahl nicht mehr abgeben.
124.000 Wahlberechtigte in Leverkusen
Bei der Kommunalwahl sind in Leverkusen rund 124.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Darunter sind rund 3.600 Erstwählerinnen und Erstwähler (im Vergleich zur Bundestagswahl 2025). Zur Integrationsratswahl sind rund 48.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
In Deutschland hat sich Trend zur Briefwahl immer mehr verstärkt. Wie in anderen Kommunen steigt der Anteil der Bürgerinnen und Bürger, die per Briefwahlabstimmen, auch in Leverkusen kontinuierlich. Bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2020, die allerdings noch unter Corona-Bedingungen stattfand, lag der Anteil bei der Briefwahl bei rund 47 Prozent.
Zur Planung und Abwicklung der Wahlen ist ein Mitteleinsatz in Höhe von rund 480.000 Euro vorgesehen. Im Briefwahlbüro arbeiten zurzeit 11 Mitarbeitende zur Abarbeitung des täglich eingehenden Briefwahlvolumens.
Wahlhelfende werden noch gesucht
Für beide Wahlen benötigt die Stadt Leverkusen jeweils rund 1.300 Wahlhelfende (inklusive Reserve). Ein Großteil der Wahlhelfenden wird über städtische Mitarbeitende abgedeckt, die in der Regel die Funktionen der Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen und die Stellvertretungen übernehmen. Hinzu kommen Wahlhelfende aus der Bürgerschaft, die hauptsächlich als Beisitzende eingesetzt werden.
Aktuell werden noch jeweils 300 Wahlhelfende für die Hauptwahl am 14. September und für die mögliche Stichwahl gesucht. Es ist auch möglich, sich nur für einen der beiden Wahl-Termine anzumelden. Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden möchte, kann dies unter https://www.leverkusen.de/wahl2025 (Öffnet in einem neuen Tab) tun. Beisitzende erhalten für ihre Tätigkeit als Wahlhelfende im Urnenwahllokal ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro, im Briefwahllokal 40 Euro.
Alle wichtigen Infos zur Wahl sind auch auf der städtischen Website zu finden: Kommunalwahl | Stadt Leverkusen (Öffnet in einem neuen Tab)