Stadt Leverkusen

Poolwasser richtig entsorgen – Leverkusens Bäche schützen

Private Pools sorgen an heißen Sommertagen für eine willkommene Abkühlung. Aus aktuellem Anlass weisen die Technischen Betriebe Leverkusen AöR (TBL) darauf hin, wie Poolwasser richtig entsorgt wird und warum dies für den Schutz der örtlichen Gewässer wichtig ist.

Was über einen Straßenablauf abgeleitet wird, gelangt nicht automatisch in eine Kläranlage. In Gebieten mit Trennkanalisation fließt das Wasser über den Regenwasserkanal möglicherweise unmittelbar in einen nahegelegenen Bach. Poolwasser kann dort aufgrund seiner Nutzung und möglicher chemischer Zusätze das Gewässer und die darin lebenden Organismen belasten.

Wer sein Poolwasser richtig entsorgt, schützt daher ganz konkret die Bäche und Gewässer im eigenen Wohnumfeld.

Einfache kleine Planschbecken mit geringer Wassermenge ohne Zusatzstoffe sind davon nicht betroffen, solange dem Wasser kein Chlor oder Algenmittel hinzugefügt wurde. 

Poolwasser ist Schmutzwasser

Poolwasser gilt nach seiner Nutzung als Schmutzwasser – unabhängig davon, ob Chlor oder andere chemische Zusätze verwendet wurden. Es muss über einen geeigneten Grundstücksablauf entsorgt werden, der an den Schmutz- oder Mischwasserkanal angeschlossen ist.

Nicht zulässig ist es, Poolwasser im Garten oder Boden versickern zu lassen oder über die Straße, einen Straßenablauf, den Regenwasserkanal oder unmittelbar in ein Gewässer abzuleiten. Straßenabläufe sind keine Entsorgungsstellen.

Bei Befüllung und Entleerung Regeln beachten

Bereits bei der Befüllung ist zu beachten: Ein zur Gartenbewässerung angemeldeter Zwischenzähler darf nicht für die Befüllung eines Pools genutzt werden.

Vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation müssen die Grenzwerte der Entwässerungssatzung eingehalten werden. Der Gehalt an freiem Chlor darf höchstens 0,5 Milligramm pro Liter betragen. Der pH-Wert muss zwischen 6,5 und 10 liegen. Erst wenn diese Werte eingehalten werden, darf das Poolwasser in den Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden.

Größere Wassermengen sollten langsam und dosiert abgelassen werden, damit die Grundstücksentwässerung und die öffentliche Kanalisation nicht unnötig belastet werden. Wer nicht sicher ist, welcher Ablauf an den Schmutz- oder Mischwasserkanal angeschlossen ist, sollte sich vor dem Entleeren des Pools an die TBL wenden.

Eine falsche Entsorgung von Poolwasser kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Laut § 123 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW kann in den Abwassersatzungen der Gemeinden geregelt werden, dass vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen mit Geldbußen bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Im Vordergrund steht jedoch ein gemeinsames Ziel: saubere Bäche und Gewässer in Leverkusen.

Weitere Informationen zur Poolwasserentsorgung und zu den geltenden Einleitgrenzwerten finden sich auf der Internetseite der TBL (Öffnet in einem neuen Tab).

 

 

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