Stadt Leverkusen

Kommunalwahl: Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Am 14. September 2025 findet die Kommunal- und OB-Wahl in Leverkusen statt. Um Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Wahl zu ermöglichen, gibt es unterschiedliche Wege der Unterstützung. Darauf weist der Beirat für Menschen mit Behinderung ausdrücklich hin.

Stimmzettelschablonen 
Blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen können für die Stimmabgabe eine Stimmzettelschablone nutzen. In den 108 Leverkusener Urnenwahllokalen werden diese Schablonen über den Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein bereitgestellt. Wer lieber Briefwahl machen möchte, kann beim Blinden- und Sehbehindertenverband ein Wahlhilfepaket mit einer Schablone und einer CD mit Informationen und Hinweisen anfordern. 

Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenverbandes erhalten das Paket automatisch. Nicht-Mitglieder können das Wahlhilfepaket bis zum 31. August 2025 über den Blinden- und Sehbehindertenverein Rhein-Wupper e.V. unter Tel. 0214/86 906944 oder per E-Mail an bsvrheinwuppert-onlinede bestellen.

Akustische Stimmzettel
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich den Stimmzettel vorlesen zu lassen: 

·       Die Telefonnummer 0800/000 9671 anwählen.

·       Die Anrufenden werden gebeten, auf der Tastatur des Telefons die Postleitzahl ihres Wohnorts einzugeben. Dann gelangen sie zu ihrer Stadt und nach Eingabe der Stimmbezirksnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, können sich die Anrufenden die Inhalte der Stimmzettel anhören.

·       Der Telefondienst kann beliebig oft genutzt werden, um die Stimmzettel anzuhören.

Weitere Informationen gibt es online unter Kommunalwahl NRW 2025 - www.bsvw.org (Öffnet in einem neuen Tab)

Stimmzettel für die OB-Wahl 2025
Stimmzettel für die OB-Wahl mit Lochung.

Stimmzettel sind zur Unterscheidung gelocht
Bei der Kommunalwahl werden der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin, der Rat sowie die Bezirksvertretungen gewählt, dafür gibt es unterschiedliche Stimmzettel. Um diese unterscheiden zu können, sind diese am unteren Rand mit Löchern versehen. 

·       Kein Loch = Stimmzettel für die Ratswahl

·       1 Loch = Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin 

·       2 Löcher = Stimmzettel für die Wahl der Bezirksvertretung

Barrierefreiheit im Wahllokal
Auf den Wahlbenachrichtigungen ist vermerkt, ob das angegebene Wahllokal barrierefrei ist. Ist dies nicht der Fall, können Bürgerinnen und Bürger einen Wahlschein beantragen und in einem anderen barrierefreien Wahllokal im selben Wahlbezirk wählen oder die Briefwahl nutzen. Eine Übersicht der barrierefreien Wahllokale befindet sich auf der Seite des Wahlscheinantrags: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5316000 (Öffnet in einem neuen Tab).

Das Briefwahlbüro in der der 3. Etage des Verwaltungsgebäudes Hauptstraße 137 in Wiesdorf ist über einen Aufzug barrierefrei erreichbar.  

Wahlassistenz für Menschen mit Behinderung
Wer Unterstützung beim Wählen benötigt – etwa weil man nicht lesen kann  – darf eine Hilfsperson bestimmen. Diese Person kann ein Familienmitglied, eine Betreuungsperson oder ein Freund/eine Freundin sein. 

Wichtig:
Die Hilfsperson darf nur helfen, die Entscheidung des Wahlberechtigten/der Wahlberechtigten umzusetzen. Sie darf die Person nicht beeinflussen oder deren Wahlentscheidung verändern.
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

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